Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Als Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerin können Sie beantragen, dass Abfallgefäße aufgestellt oder getauscht werden. Gerne können Sie Abfallgefäße online bestellen. Nutzen Sie dafür bitte die Online-Dienstleistung "Anmeldung oder Änderung von Abfallgefäßen".

    Bitte beachten Sie, dass die Lieferung des neuen Abfallgefäßes bis zu vier Wochen dauern kann. Die zu tauschenden Gefäße sind zur Abholung sichtbar auf Ihrem Grundstück bereitzustellen.

    Falls ein Abfallgefäß (Bio, RM, AP) auf Ihrem Grundstück defekt ist, können Sie dies über die Online-Dienstleistung "Meldung von defekten Abfallgefäßen" mitteilen. Ein Tausch eines defekten Abfallgefäßes erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.

    Alle Anliegen zu LVP-Gefäßen (gelbe Tonne) - defekte oder verschwundene LVP-Gefäße, sowie Änderungen/Auslieferungen/Rücknahmen von LVP-Gefäßen - melden Sie bitte unter der Hotline 0800-886 66 66 von PreZero.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_28052b255426701f350015886d79fc49

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Finanzen (FB 2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB 2 - Steuerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Tiefbau und Umwelt

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    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

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    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

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    Technisch geändert am 11.01.2022

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    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Tiefbau und Umwelt

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    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

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    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

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    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Fachbereich Tiefbau und Umwelt (FB 7)

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    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

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    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

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    Technisch geändert am 18.12.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    Entsorgung

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    Technisch geändert am 18.12.2023

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    FB 7 - Entsorgung

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    Technisch geändert am 29.11.2022

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    Technisch geändert am 06.09.2022

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    Fachbereich Finanzen

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    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

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    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

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    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Formulare

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de