Bioabfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Als Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerin können Sie beantragen, dass Abfallgefäße aufgestellt oder getauscht werden. Gerne können Sie Abfallgefäße online bestellen. Nutzen Sie dafür bitte die Online-Dienstleistung "Anmeldung oder Änderung von Abfallgefäßen".
Bitte beachten Sie, dass die Lieferung des neuen Abfallgefäßes bis zu vier Wochen dauern kann. Die zu tauschenden Gefäße sind zur Abholung sichtbar auf Ihrem Grundstück bereitzustellen.
Falls ein Abfallgefäß (Bio, RM, AP) auf Ihrem Grundstück defekt ist, können Sie dies über die Online-Dienstleistung "Meldung von defekten Abfallgefäßen" mitteilen. Ein Tausch eines defekten Abfallgefäßes erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
Alle Anliegen zu LVP-Gefäßen (gelbe Tonne) - defekte oder verschwundene LVP-Gefäße, sowie Änderungen/Auslieferungen/Rücknahmen von LVP-Gefäßen - melden Sie bitte unter der Hotline 0800-886 66 66 von PreZero.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Fachbereich Finanzen (FB 2)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
Fachbereich Tiefbau und Umwelt (FB 7)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
Fachbereich Tiefbau und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
Fachbereich Tiefbau und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Formulare
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Voraussetzungen
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Fristen
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Weitere Informationen
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock