Bioabfall EntsorgungOnline erledigen

    Bioabfälle Entsorgung

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Stadtlohn

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.



    Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    22 Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 3

    48703 Stadtlohn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02563 87-0

    Fax: 02563 87-81

    E-Mail: info@stadtlohn.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stadtlohn

    Formulare

    Hinweise für Stadtlohn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stadtlohn

    Für die Entsorgung Ihres Bioabfalls sind kompostierbare Tüten ungeeignet. Lassen Sie den Beutel weg oder nutzen Sie beispielsweise Papiertüten. Papiertüten sind bei der EGW sowie an allen bekannten Anlaufstellen (zum Beispiel Drogeriemärkten und Supermärkten) erhältlich.

    Das gehört in die Biotonne

    Aus der Küche:

    • Gemüsereste, Salatreste, Obst
    • Speisereste, aber keine Knochen
    • Lebensmittelreste (auch Fisch- und Fleischreste)
    • Kaffeesatz, Tee, zerreißbare Kaffeefilter und Teebeutel
    • Brotreste, Backwaren, Mehlprodukte
    • Milchprodukte (nicht flüssig)
    • Nuss-, Eierschalen
    • Topf-, Schnittblumen (ohne Topf, Bindedraht)

    Aus dem Garten:

    • Rasenschnitt, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt
    • Laub/ Nadeln, Ernterückstände, Fallobst
    • Blumen- und Pflanzenreste

    Sonstiges:

    • Kleintierstreu (unbenutzt und kompostierbar), Stroh
    • Küchenkrepp, Papiertüte und Zeitungspapier (kein beschichtetes Papier)

    Das gehört nicht in die Biotonne

    Plastikartikel:

    • verpackte Lebensmittel, Abfallbeutel, Plastiktüten
    • Hundekotbeutel
    • Kaffee- und Teekapseln
    • Frischhaltefolie

    Kompostierbare Kunststoffe:

    • Bioabfallbeutel, Bioeinweggeschirr und -schalen, Bioeinwegbesteck

    Hygieneartikel:

    • Windeln, Binden, Tampons, Kosmetikartikel

    Mineralien:

    • Bauschutt, Bodenaushub, Straßenkehricht, Steine

    Restmüll:

    • Staubsaugerbeutel, Gummi, Asche, Wachs, Zigarettenstummel, Tapeten, Pizzakartons, Korken

    Flüssigkeiten:

    • Speiseöl, Frittierfett


    Aluminium, -folie:

    • Kaffee- und Espressokapseln

    Glas:

    • Gläser mit Lebensmittelresten, Arzneifläschchen

    Verpackungen:

    • aus Kunststoff, Metall, Verbundstoff

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Fristen

    Hinweise für Stadtlohn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stadtlohn

    Kosten

    Hinweise für Stadtlohn

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Stadtlohn.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stadtlohn

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stadtlohn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Stadtlohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de