Bioabfälle Entsorgung
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Stadtlohn
Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
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Voraussetzungen
Hinweise für Stadtlohn
Für die Entsorgung Ihres Bioabfalls sind kompostierbare Tüten ungeeignet. Lassen Sie den Beutel weg oder nutzen Sie beispielsweise Papiertüten. Papiertüten sind bei der EGW sowie an allen bekannten Anlaufstellen (zum Beispiel Drogeriemärkten und Supermärkten) erhältlich.
Das gehört in die Biotonne
Aus der Küche:
- Gemüsereste, Salatreste, Obst
- Speisereste, aber keine Knochen
- Lebensmittelreste (auch Fisch- und Fleischreste)
- Kaffeesatz, Tee, zerreißbare Kaffeefilter und Teebeutel
- Brotreste, Backwaren, Mehlprodukte
- Milchprodukte (nicht flüssig)
- Nuss-, Eierschalen
- Topf-, Schnittblumen (ohne Topf, Bindedraht)
Aus dem Garten:
- Rasenschnitt, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt
- Laub/ Nadeln, Ernterückstände, Fallobst
- Blumen- und Pflanzenreste
Sonstiges:
- Kleintierstreu (unbenutzt und kompostierbar), Stroh
- Küchenkrepp, Papiertüte und Zeitungspapier (kein beschichtetes Papier)
Das gehört nicht in die Biotonne
Plastikartikel:
- verpackte Lebensmittel, Abfallbeutel, Plastiktüten
- Hundekotbeutel
- Kaffee- und Teekapseln
- Frischhaltefolie
Kompostierbare Kunststoffe:
- Bioabfallbeutel, Bioeinweggeschirr und -schalen, Bioeinwegbesteck
Hygieneartikel:
- Windeln, Binden, Tampons, Kosmetikartikel
Mineralien:
- Bauschutt, Bodenaushub, Straßenkehricht, Steine
Restmüll:
- Staubsaugerbeutel, Gummi, Asche, Wachs, Zigarettenstummel, Tapeten, Pizzakartons, Korken
Flüssigkeiten:
- Speiseöl, Frittierfett
Aluminium, -folie:
- Kaffee- und Espressokapseln
Glas:
- Gläser mit Lebensmittelresten, Arzneifläschchen
Verpackungen:
- aus Kunststoff, Metall, Verbundstoff
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Informationen zu den Kosten finden Sie in der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Stadtlohn.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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