Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Alfter

    Auf der Seite der RSAG können Bürger die folgenden Dienstleistungen in Anspruch nehmen:

    - Neubau anmelden
    - An- und Abmeldungen
    - Eigentumswechsel
    - Tonnenausstattung
    - Eigenkompostierung
    - Behälter-Neugestellung
    - Anschrift ändern
    - Lastschriftmandat
    - Sonderleerung Fehlbefüllung

    Des Weiteren gibt es noch eine Verlinkung zu Formularen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3e689935f5b671794876ec9a56cec9fe

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rhein-Sieg Abfallwirtschafts GmbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Pleiser Hecke 4

    53721 Siegburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 306-406

    E-Mail: info@rsag.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alfter

    Formulare

    Hinweise für Alfter

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alfter

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alfter

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Fristen

    Hinweise für Alfter

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Alfter

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter

    Hinweise zu Abmeldungen und Änderungen des Leerungsrhythmus':

    Abmeldung: Die Abmeldung eines Haushaltes oder Gewerbebetriebs können Sie nur dann vornehmen, wenn die entsprechenden Räumlichkeiten leerstehen und alle Personen/Betriebe ordnungsgemäß ab- oder umgemeldet wurden.

    Leerungsrhythmus: Eine Änderung des Abfuhrrhythmus' bereits vorhandener Tonnen ist online leider nicht möglich. Bitte schicken Sie der RSAG dazu den Aufkleber (oder Aufkleberreste) vom Tonnendeckel zu. Einen Vordruck zur An-, Ab- oder Ummeldung, den Sie beifügen können, finden Sie auf der Internetseite der RSAG.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alfter

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Alfter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de