Bioabfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Alfter
Auf der Seite der RSAG können Bürger die folgenden Dienstleistungen in Anspruch nehmen:
- Neubau anmelden
- An- und Abmeldungen
- Eigentumswechsel
- Tonnenausstattung
- Eigenkompostierung
- Behälter-Neugestellung
- Anschrift ändern
- Lastschriftmandat
- Sonderleerung Fehlbefüllung
Des Weiteren gibt es noch eine Verlinkung zu Formularen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Rhein-Sieg Abfallwirtschafts GmbH
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02241 306-406
E-Mail: info@rsag.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Alfter
Formulare
Hinweise für Alfter
Voraussetzungen
Hinweise für Alfter
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Alfter
Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Alfter
Hinweise zu Abmeldungen und Änderungen des Leerungsrhythmus':
Abmeldung: Die Abmeldung eines Haushaltes oder Gewerbebetriebs können Sie nur dann vornehmen, wenn die entsprechenden Räumlichkeiten leerstehen und alle Personen/Betriebe ordnungsgemäß ab- oder umgemeldet wurden.
Leerungsrhythmus: Eine Änderung des Abfuhrrhythmus' bereits vorhandener Tonnen ist online leider nicht möglich. Bitte schicken Sie der RSAG dazu den Aufkleber (oder Aufkleberreste) vom Tonnendeckel zu. Einen Vordruck zur An-, Ab- oder Ummeldung, den Sie beifügen können, finden Sie auf der Internetseite der RSAG.
Weitere Informationen
Hinweise für Alfter
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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