Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2e1e71f7a5a28265aa7598716070a4f2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung -Bereich Abfallwesen-

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Die Grünschnittkarte kann hier im Serviceportal online oder telefonisch bei den zuständigen Kontaktpersonen des Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung beantragt werden. Die von Ihnen beantragten Grünnschnitt- und Wurzelkarten liegen nach Überprüfung am Folgetag der Beantragung während der Öffnungszeiten an der Zentrale im Eingangsbereich des Rathauses zur Abholung bereit. Sofern die Karten nicht von Ihnen persönlich abgeholt werden können, teilen Sie uns bitte den Namen des Abholers mit.

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de