Abfallberatung
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Die Abfallberatung des Kreises Viersen gibt Auskunft zu vielen Fragen zum Thema Abfall, zum Beispiel über:
- Abfallvermeidung,
- den richtigen Verwertungs- oder Beseitigungsweg,
- die Behandlung von Abfällen,
- die rechtlichen Grundlagen der Abfallentsorgung,
- die Beschaffung von Informationsmaterialien zum Thema Abfall,
- die Kosten der Abfallentsorgung für Gewerbebetriebe,
- die Kosten der Entsorgung für Privatleute bei selbst angelieferten Abfällen,
- den richtigen Ansprechpartner in den Städten und Gemeinden
- und vieles mehr
Die Abfallberatung erreichen Sie über eine der Ansprechpartnerinnen oder per E-Mail unter abfallberatung@kreis-viersen.de.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Viersen
Formulare
Hinweise für Viersen
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
keine / bei Bedarf Informationen über die Abfallzusammensetzung und -herkunft
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Viersen
Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Fristen
Hinweise für Viersen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Viersen
Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen
Weitere Informationen
Hinweise für Viersen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Viersen