Bioabfall Entsorgung

    Abfallberatung

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Die Abfallberatung des Kreises Viersen gibt Auskunft zu vielen Fragen zum Thema Abfall, zum Beispiel über:

    • Abfallvermeidung,
    • den richtigen Verwertungs- oder Beseitigungsweg,
    • die Behandlung von Abfällen,
    • die rechtlichen Grundlagen der Abfallentsorgung,
    • die Beschaffung von Informationsmaterialien zum Thema Abfall,
    • die Kosten der Abfallentsorgung für Gewerbebetriebe,
    • die Kosten der Entsorgung für Privatleute bei selbst angelieferten Abfällen,
    • den richtigen Ansprechpartner in den Städten und Gemeinden
    • und vieles mehr

    Die Abfallberatung erreichen Sie über eine der Ansprechpartnerinnen oder per E-Mail unter abfallberatung@kreis-viersen.de.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8359af84386f52b7720350b8773c793a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    70/E1 Abfallbetrieb (ABV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    keine / bei Bedarf Informationen über die Abfallzusammensetzung und -herkunft

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de