Bioabfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
Grundsätzlich stehen für die Abfuhr der einzelnen Abfallfraktionen (Rest-, Biomüll, Altpapier) Behälter mit 120l, 240l und 1100l Volumen zur Verfügung, die dem Grundstückeigentümer auf Antrag zur Verfügung gestellt werden.
Die Abfuhr der Gefäße erfolgt alle 2 Wochen (Rest- und Biomüll) bzw. alle 4 Wochen (Altpapier). 1.100l Restmüllcontainer können bei Bedarf auch 1 x oder 2 x wöchentlich geleert werden.
Die Abfuhrgefäße für Rest- und Biomüll mit 120l und 240l können wunschgemäß mit Schloss ausgeliefert werden.
Die Bestellung der Gefäße muss über das Bestellformular und kann nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen und ist an folgende Email-Adresse zu senden:
behaelterdienst@heiligenhaus.de
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Nummer des Restmüll- oder Biomüllgefäßes bei Austausch
- Bestellformular
Formulare
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Voraussetzungen
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Muss vom Eigentümer oder Bevollmächtigten beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Austausch und Reparatur immer donnerstags nach Formularabgabe bis dienstags 11 Uhr im Fachbereich Finanzen.
- Gefäße zum Abzug, Austausch oder Reparatur donnerstags ab 6 Uhr an der Grundstücksgrenze bereitstellen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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