Beistandschaft durch das Jugendamt
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie (Jugendamt) der Stadt Herne für (überwiegend) Alleinerziehende bei
- der Vaterschafts- und Mutterschaftsfeststellung (Abstammung),
- der Berechnung, Festsetzung sowie Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Die dazu notwendigen Beurkundungen gemäß § 59 SGB VIII können ebenfalls hier durchgeführt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herne
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- weitere vorzulegende Unterlagen bitte erfragen
Formulare
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Voraussetzungen
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Der antragstellende Elternteil muss der allein sorgeberechtigte Elternteil oder bei gemeinsamen Sorgerecht, der Elternteil, der das Kind überwiegend betreut, sein. Das Kind darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss in Herne wohnen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herne
§§ 1712 ff. BGB und §§ 52a und 55 SGB VIII
Verfahrensablauf
Hinweise für Herne
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes. Klicken Sie bitte rechts auf den Namen der/des Mitarbeitenden, um sich die Zuständigkeiten anzeigen zu lassen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Die Einrichtung einer Beistandschaft erfolgt durch schriftlichen Antrag an das Jugendamt und kann jederzeit wieder beendet werden. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Herne