Beistandschaft durch das Jugendamt

    Beistandschaft durch das Jugendamt

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie (Jugendamt) der Stadt Herne für (überwiegend) Alleinerziehende bei

    • der Vaterschafts- und Mutterschaftsfeststellung (Abstammung),
    • der Berechnung, Festsetzung sowie Geltendmachung des Kindesunterhalts.

    Die dazu notwendigen Beurkundungen gemäß § 59 SGB VIII können ebenfalls hier durchgeführt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8fef46773488e9dfc693b83d784c6aaf

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 42/1 - Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 241

    44649 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Geburtsurkunde des Kindes

    • weitere vorzulegende Unterlagen bitte erfragen

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Der antragstellende Elternteil muss der allein sorgeberechtigte Elternteil oder bei gemeinsamen Sorgerecht, der Elternteil, der das Kind überwiegend betreut, sein. Das Kind darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss in Herne wohnen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    §§ 1712 ff. BGB und §§ 52a und 55 SGB VIII

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes. Klicken Sie bitte rechts auf den Namen der/des Mitarbeitenden, um sich die Zuständigkeiten anzeigen zu lassen.

    Fristen

    Hinweise für Herne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Die Einrichtung einer Beistandschaft erfolgt durch schriftlichen Antrag an das Jugendamt und kann jederzeit wieder beendet werden. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de