Beistandschaft durch das Jugendamt

    Beistandschaft durch das Jugendamt

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Das Jugendamt der Stadt Heinsberg bietet an:

    • Beratung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft,
    • Beratung und Unterstützung von alleinerziehenden Elternteilen zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen der Kinder,
    • Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zur Geltendmachung der eigenen Unterhaltsansprüche

    sowie

    • Einrichtung einer Beistandschaft zur Vaterschaftsfeststellung und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

    Soweit Beratung und Unterstützung nicht ausreichen, kann die Unterstützung bei der Klärung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber dem anderen Elternteil auch im Rahmen einer Beistandschaft erfolgen. In diesem Fall ist das Jugendamt der Stadt Heinsberg als Beistand berechtigt, die Interessen des Kindes vor Gericht wahrzunehmen. Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt -Bereich Beistandschaft-

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • Personalausweis
    • Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder
    • vorhandene Unterhaltstitel (Urteile, Beschlüsse, Urkunden)
    • Name und Anschrift des Unterhaltspflichtigen

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Derjenige Elternteil kann eine Beistandschaft einrichten lassen, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind innehat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Zur Einrichtung einer Beistandschaft ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

    Die Beistandschaft endet durch schriftliche Erklärung oder wenn der/die Antragsteller/Antragstellerin die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllt. Die Beistandschaft endet auch, wenn das Kind volljährig wird oder sein Wohnsitz ins Ausland verlegt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    § 18 SGB VIII, §§ 52a ff SGB VIII i.V.m. §§ 1712 ff BGB

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de