Beistandschaft durch das Jugendamt
Hinweise für Geilenkirchen
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Eine Beistandsschaft beinhaltet die rechtliche Vertretung des Kindes durch Jugendamt bei der Feststellung der Vaterschaft sowie der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil (wowohl gerichtlich als auch außergerichtlich).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes ggfls. Sorgerechtsentscheidungen sowie vorhandene Unterlagen über Unterhaltsansprüche (Urkunden, Titel, Vergleiche, unterhaltsrechtlich relevanter anwaltlicher Schriftverkehr)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Geilenkirchen
Zur Vermeidung einer Doppelvertetung bitte vorab prüfen, ob derzeit ein Anwalt mit der Unterhaltungsansprüche beauftragt ist.
Die Einrichtung einer Beistandsschaft ist freiwiliig, hat keine Einschränkung der elterlichen Sorge zur Folge und kann jederzeit schriftlich beendet werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Geilenkirchen