Beistandschaft durch das Jugendamt
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Das Kreisjugendamt Viersen kann bei der einvernehmlichen Regelung der Eltern die Vaterschaftsanerkennung, gemeinsame Sorgeerklärung und Unterhaltsverpflichtung rechtsverbindlich beurkunden. Diese Beurkundungen sind kostenfrei. Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen können auch beim örtlichen Standesamt vorgenommen werden.
Das Kreisjugendamt Viersen kann das minderjährige Kind in gerichtlichen Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsfestsetzung vertreten.
Nachweis über die Ausübung des alleinigen Sorgerechts
Der allein sorgeberechtigten Mutter kann mit einem sogenannten Negativattest eine Bescheinigung über ihr alleiniges Sorgerecht erteilt werden. Diese Bescheinigung ist kostenfrei.
Zur Beantragung eines Negativattests nutzen Sie bitte den unten hinterlegten Vordruck.
Für Gesprächs- und Beurkundungstermine ist eine vorherige telefonische Terminabsprache unbedingt erforderlich.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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