Beistandschaft durch das JugendamtOnline erledigen

    Beistandschaft durch das Jugendamt

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Das Kreisjugendamt Viersen kann bei der einvernehmlichen Regelung der Eltern die Vaterschaftsanerkennung, gemeinsame Sorgeerklärung und Unterhaltsverpflichtung rechtsverbindlich beurkunden. Diese Beurkundungen sind kostenfrei. Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen können auch beim örtlichen Standesamt vorgenommen werden.

    Das Kreisjugendamt Viersen kann das minderjährige Kind in gerichtlichen Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsfestsetzung vertreten.

    Nachweis über die Ausübung des alleinigen Sorgerechts

    Der allein sorgeberechtigten Mutter kann mit einem sogenannten Negativattest eine Bescheinigung über ihr alleiniges Sorgerecht erteilt werden. Diese Bescheinigung ist kostenfrei.

    Zur Beantragung eines Negativattests nutzen Sie bitte den unten hinterlegten Vordruck.

    Für Gesprächs- und Beurkundungstermine ist eine vorherige telefonische Terminabsprache unbedingt erforderlich.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    51/2 Wirtschaftliche Hilfen, Beistandschaften, Controlling

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de