Beistandschaft durch das JugendamtOnline erledigen

    Beistandschaft durch das Jugendamt

    Hinweise für Meerbusch

    Beschreibung

    Hinweise für Meerbusch

    Das Jugendamt kann zum Pfleger oder Vormund eines minderjährigen Kindes vom zuständigen Amtsgericht bestellt werden. Die Amtspflegschaft oder Amtsvormundschaft tritt ein, wenn die elterliche Sorge teilweise oder ganz durch richterliche Entscheidung entzogen wurde. Eine gesetzliche Amtsvormundschaft besteht während der Minderjährigkeit der Mutter. Das Jugendamt ist als Pfleger oder Vormund gesetzlicher Vertreter des Kindes und trifft die notwendigen Maßnahmen zum Wohle des Kindes. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bereich.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wirtschaftl. Jugendhilfe / rechtl. Vertretung / Unterhaltsangel.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bommershöfer Weg 2-8

    40670 Meerbusch

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de