Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf

    Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Folgende Berufe zählen in NRW zu den Gesundheitsfachberufen:

    • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
    • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
    • Diätassistentinnen und Diätassistenten
    • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
    • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
    • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
    • Logopädinnen und Logopäden
    • Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen und Masseure und medizinische Bademeister
    • Orthoptistinnen und Orthoptisten
    • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeutin
    • Podologinnen und Podologen
    • Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
    • Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5b33388366297bfb0ae22fe8870996e0

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsaufsicht und -verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-15394

    E-Mail: info@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem o.g. Gesundheitsfachberuf oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen wollen, müssen Sie den Beginn und die Beendigung der Tätigkeit dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Für Ihre Anzeige können Sie das nebenstehende Formular (Link) ausfüllen oder ein Anschreiben per Post übersenden. Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • Kopie Ihrer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
    • Fotokopie des Personalausweises

    Ich weise dringend nochmals darauf hin, dass auch "angestellte Personen, die einen Gesundheitsfachberuf ausüben" dem Gesundheitsamt zu melden sind.

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Gesetz über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW (AVerwGeBO NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de