Anzeige und Überwachung der nichtakademischen Heilberufe
Hinweise für Wesel
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Weitere benötigte Formulare
Personen, die einen nichtakademischen Heilberuf im Kreis Wesel selbständig ausüben oder Angehörige eines nichtakademischen Heilberufes beschäftigen möchten, müssen die Aufnahme und Beendigung dieser Tätigkeit dem Kreis Wesel schriftlich anzeigen.
Des Weiteren ist der Kreis Wesel für die Überwachung der Berechtigung zur Ausübung eines nichtakademischen Heilberufes sowie zur Führung von Berufsbezeichnungen zuständig.
Gesetzliche Grundlage für die Anzeigepflicht und Überwachung ist der § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG).
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wesel
Formulare
Hinweise für Wesel
Voraussetzungen
Hinweise für Wesel
Rechtsgrundlage(n)
§ 1a Gesundheitsfachberufegesetz (GeBerG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Wesel
Fristen
Hinweise für Wesel
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wesel
Kosten
Hinweise für Wesel
- (in der Regel): 25,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wesel
Weitere Informationen
Hinweise für Wesel
Zu den nichtakademischen Heilberufen gehören unter anderem die
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Masseurinnen und Masseure
- Medizinische Bademeisterinnen und Medizinische Bademeister
- Logopädinnen und Logopäden
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- Diätassistentinnen und Diätassistenten
- Orthopistinnen und Orthopisten
- Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (Laboratoriumsassistentinnen und Laboratoriumsassistenten -Radiologenassistentinnen und Radiologenassistenten)
- Podologinnen und Podologen
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen bzw. Kinderkrankenpfleger
- Gesundheits- und Krankenpflegeassistentinnen bzw. Krankenpflegeassistenten
- Hebammen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Wesel