Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf

    Anzeige und Überwachung der nichtakademischen Heilberufe

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Weitere benötigte Formulare

    Personen, die einen nichtakademischen Heilberuf im Kreis Wesel selbständig ausüben oder Angehörige eines nichtakademischen Heilberufes beschäftigen möchten, müssen die Aufnahme und Beendigung dieser Tätigkeit dem Kreis Wesel schriftlich anzeigen.

    Des Weiteren ist der Kreis Wesel für die Überwachung der Berechtigung zur Ausübung eines nichtakademischen Heilberufes sowie zur Führung von Berufsbezeichnungen zuständig.

    Gesetzliche Grundlage für die Anzeigepflicht und Überwachung ist der § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG).

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

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    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Anzeige und Überwachung der nichtakademischen Heilberufe

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 1a Gesundheitsfachberufegesetz (GeBerG) 

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • (in der Regel): 25,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Zu den nichtakademischen Heilberufen gehören unter anderem die

    • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
    • Masseurinnen und Masseure
    • Medizinische Bademeisterinnen und Medizinische Bademeister
    • Logopädinnen und Logopäden
    • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
    • Diätassistentinnen und Diätassistenten
    • Orthopistinnen und Orthopisten
    • Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (Laboratoriumsassistentinnen und Laboratoriumsassistenten -Radiologenassistentinnen und Radiologenassistenten)
    • Podologinnen und Podologen
    • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
    • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. Krankenpfleger
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen bzw. Kinderkrankenpfleger
    • Gesundheits- und Krankenpflegeassistentinnen bzw. Krankenpflegeassistenten
    • Hebammen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de