Bestattung
Hinweise für Unna
Beschreibung
Hinweise für Unna
Nach dem Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) sind die Hinterbliebenen (Angehörigen) nach einer festgelegten Rangfolge zur Bestattung des Verstorbenen verpflichtet und sie haben auch die im Zusammenhang mit der Bestattung anfallenden Kosten zu tragen. Rangfolge nach dem Bestattungsgesetz NRW:
- Ehegatten
- Lebenspartner
- volljährige Kinder
- Eltern
- volljährige Geschwister
- Großeltern
- volljährige Enkelkinder
Bestattung durch die Ordnungsbehörde
Eine ordnungsbehördliche Bestattung wird durch das Ordnungsamt im Rahmen der Gefahrenabwehr erst veranlasst, wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind, oder die vorhandenen Hinterbliebenen ihrer Verpflichtung zur Bestattung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. Die Weigerung seiner Bestattungspflicht nachzukommen (z.B. familiäre Konflikte) als auch das nicht rechtzeitige Veranlassen der Bestattung (z.B. Angehörige können nicht innerhalb der gesetzlichen Bestattungsfrist von 10 Kalendertagen ermittelt werden) entbindet nicht von der Kostentragungspflicht. Die für die ordnungsbehördliche Bestattung angefallenen Bestattungskosten, einschließlich einer Verwaltungsgebühr von bis zu 300 Euro, müssen in der Regel durch die Hinterbliebenen erstattet werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Unna
Formulare
Hinweise für Unna
Voraussetzungen
Hinweise für Unna
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Unna
Verfahrensablauf
Hinweise für Unna
Fristen
Hinweise für Unna
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Unna
Kosten
Hinweise für Unna
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Unna
Weitere Informationen
Hinweise für Unna
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Unna