Bestattung

    Bestattung

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Einritt des Todes möglich. Leichen sollen innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Sie können erd- oder feuerbestattet werden. Urnen sind innerhalb von 6 Wochen nach der Einäscherung beizusetzen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen eine gesetzliche Friedhofspflicht. 

    In den Städten und Gemeinden gibt es städtische und kirchliche Friedhöfe. Ansprechpersonen für die kirchtlichen Friedhöfe (z. B. in Pr. Ströhen) sind die örtlichen Pfarrämter. 

    Die städtische Friedhofsverwaltung ist zuständig für 

    • die Entgegennahme der Beisetzungsanmeldung einschließlich der Auswahl des Termines, der Art und der Lage des Grabes
    • die Benutzung der Friedhofskapelle
    • Fragen der Gräbergestaltung und -pflege
    • die Erteilung der Erlaubnis für das Errichten von Einfassungen und Grabsteinen
    • die Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten
    • die Entgegennahme des Antrages für die (falls gewünscht, auch vorzeitige) Einebnung eines Grabes
    • die Aufrechterhaltung der Friedhofsordnung
    • die Führung von Gräberkarteien und -karten
    • Auskünfte und Festsetzung von Friedhofsgebühren
    • Änderung oder Übertragung des Nutzungsrechtes an Gräbern und Grabstätten.

    Bei eingetretenen Sterbefällen sind in aller Regel auch die in Anspruch genommenen Bestattungsunternehmen gerne bereit, die Angehörigen bei den anfallenden - nicht alltäglichen - Fragen vertrauensvoll zu beraten und bei Behördengängen zu vertreten. 

     

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bauen und Wohnen - Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-59

    Fax: 05771 73-62

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Bauen und Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-62

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung zur Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Rahden. 

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

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