Bestattung
Hinweise für Hille
Beschreibung
Hinweise für Hille
Soweit Hinterbliebende
- ihrer Bestattungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen
- nicht rechtzeitig ermittelt werden können oder
- nicht vorhanden sind
hat die örtliche Ordnungsbehörde die Bestattung zu veranlassen. Die bestattungspflichtigen Angehörigen werden nach der Beisetzung zur Kostenerstattung herangezogen.
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Ansprechpartner
Sachbereich 4.1 Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 4044-0
Fax: 0571 4044-400
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Kosten für die ordnungsbehördliche Bestattung setzen sich aus den angefallenen Bestattungskosten sowie einer Verwaltungsgebühr von bis zu 300,00 EUR zusammen.
Außerdem wird je nach Einzelfall die Einleitung eines Bußgeldverfahrens geprüft.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Die ordnungsbehördliche Beisetzung durch die Ordnungsbehörde stellt lediglich die letzte Alternative dar. Soweit ein testamentarischer Wille oder religiöse Hindernisse nicht entgegen stehen, erfolgt in der Regel eine Einäscherung und eine schlichte Beisetzung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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