Bestattung

    Bestattung

    Hinweise für Hille

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Soweit Hinterbliebende

    • ihrer Bestattungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen
    • nicht rechtzeitig ermittelt werden können oder
    • nicht vorhanden sind

    hat die örtliche Ordnungsbehörde die Bestattung zu veranlassen. Die bestattungspflichtigen Angehörigen werden nach der Beisetzung zur Kostenerstattung herangezogen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-0

    Fax: 0571 4044-400

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Hille

    Die Kosten für die ordnungsbehördliche Bestattung setzen sich aus den angefallenen Bestattungskosten sowie einer Verwaltungsgebühr von bis zu 300,00 EUR zusammen.

    Außerdem wird je nach Einzelfall die Einleitung eines Bußgeldverfahrens geprüft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hille

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hille

    Die ordnungsbehördliche Beisetzung durch die Ordnungsbehörde stellt lediglich die letzte Alternative dar. Soweit ein testamentarischer Wille oder religiöse Hindernisse nicht entgegen stehen, erfolgt in der Regel eine Einäscherung und eine schlichte Beisetzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de