Bestattung
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
In den vielen Städten und Gemeinden gibt es städtische und kirchliche Friedhöfe. Ansprechpersonen für die kirchlichen Friedhöfe sind die örtlichen Pfarrämter, für die städtischen Friedhöfe die Friedhofsverwaltung.
Im Stadtgebiet Löhne sind nur kirchliche Friedhöfe vorhanden. Die Standorte dieser kirchlichen Friedhöfe sowie der entsprechenden Friedhofsverwaltungen finden Sie hier: GEOViewer Kreis Herford (kreis-herford.de)
Bei eingetretenen Sterbefällen sind in aller Regel auch die in Anspruch genommenen Bestattungsunternehmen gern bereit, die Angehörigen bei den anfallenden - nicht alltäglichen - Fragen vertrauensvoll zu beraten und bei Behördengängen zu vertreten.
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Ansprechpartner
32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05732 100-9602
E-Mail: ordnungsamt@loehne.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
Hinweise für Löhne
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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