Bestattung
Hinweise für Senden
Beschreibung
Hinweise für Senden
In Deutschland gehört seit jeher zu einer Kirchengemeinde auch ein Friedhof. Daher gibt es sowohl in Senden, Ottmarsbocholt, Bösensell als auch in der Venne jeweils eigene Begräbnisstätten. Hier finden Sie alles Wissenswerte zu den gemeindlichen Friedhöfen.
Die Kirchengemeinden St. Laurentius Senden, St. Urban Ottmarsbocholt und St. Johannes Bösensell haben die Verwaltung ihrer Friedhöfe an die Gemeinde Senden übergeben. Seit 1981 gibt es zusätzlich noch den kommunalen Waldfriedhof Senden. Die Friedhöfe verfügen jeweils über eine Trauer- und Leichenhalle mit Kühlmöglichkeiten (Ausnahme: Kapelle auf dem Friedhof St. Laurentius).
Termine für Beisetzungen:
Tag UhrzeitMontag bis Donnerstag:
9:00 bis 11:00 Uhr, 14:00 Uhr
Freitag und Samstag:
10:00 Uhr
Bestattungsmöglichkeiten
Auf den gemeindlichen Friedhöfen werden unterschiedliche Bestattungsmöglichkeiten angeboten. Allerdings bietet nicht jeder Friedhof alle Bestattungsformen an.
Erd- oder Feuerbestattung? Reihen- oder Wahlgrab?
Grundsätzlich muss zunächst entschieden werden, ob eine Erd- oder Feuerbestattung mit entsprechender Sarg- oder Urnenbeisetzung gewünscht ist. Danach folgt die Auswahl der Grabart. Hier wird noch einmal unterschieden zwischen Reihen- und Wahlgräbern. Reihengräber werden immer nur für eine Person und in zeitlicher Reihenfolge der Beisetzungen auf dem Friedhof vergeben. In Wahlgräbern können eine oder mehrere Personen beisetzt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Grabnutzungsrechte nach Ablauf der Ruhezeit von 30 Jahren zu verlängern.
Bitte beachten Sie, dass der Erwerb eines Nutzungsrechts unabhängig von einer Beisetzung (sog. Voraberwerb) nur an Baumwahlgrabstätten möglich ist.
Wer zum Gedenken an die Verstorbenen Blumen oder Kerzen an einer Grabstätte ablegen möchte, sollte dies unbedingt bei der Auswahl einer Grabstätte bedenken. Das Ablegen von Grabschmuck ist nicht überall möglich. Die Pflege der Erdurnenkammer-, Urnengemeinschafts-, anonymen Urnenreihen und Baumbestattungsgrabstätten sowie der pflegefreien Gräber obliegt der Friedhofsverwaltung.
Für das Aufstellen eines Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen benötigen Sie die vorherige Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
Die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Senden sowie die Gebührensatzung für den jeweiligen Ortsteil finden Sie hier.
Informationen zu den einzelnen Friedhöfen finden Sie hier auf unserer Homepage.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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