Bestattung

    Bestattung

    Hinweise für Roetgen

    Beschreibung

    Hinweise für Roetgen

    Die Gemeinde Roetgen unterhält 4 Friedhöfe:

    • Katholischer Friedhof Roetgen, Hauptstraße
    • Evangelischer Friedhof Roetgen, Rosentalstraße
    • Katholischer Friedhof Rott, Qurinusstraße
    • Waldfriedhof Rott, Uelenbender Weg

    Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Bestattung:

    Erdbestattung

    Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg innerhalb einer festgesetzten Zeit auf dem Friedhof Ihrer Wahl beigesetzt

    Feuerbestattung

    Unter einer Feuerbestattung versteht man die Beisetzung der Asche des Verstorbenen in einer Urne nach der Einäscherung.

    Grabformen bei der Erdbestattung

    Reihengrab

    Einzelgrab; Ruhezeit: 30 Jahre; Grabstein üblich. Zwei Urnenbeisetzungen zum Sarg sind möglich, wenn die Ruhezeit noch 20 Jahre beträgt. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Die Grabpflege ist von den Angehörigen zu organisieren.

    Wahlgrab

    Einzel- ode Doppelgrab; Nutzungsrecht: 40 Jahre; Grabstein üblich. Eine zusätzliche Urnen- und Erdbeisetzung innerhalb der Nutzungszeit und somit eine Verlängerung ist möglich. Die Grabpflege ist von den Angehörigen zu organisieren.

    Rasenreihengrab

    Einzelgrab; Ruhezeit: 30 Jahre; Die Grabplatte mit Namen wird in den Rasen eingelassen. Die Pflege des Rasens übernimmt die Friedhofsverwaltung der Gemeinde. Das Abstellen eines Grablämpchens bzw. einer Pflanzschale oder das Ablegen von Blumen oder ähnlichem ist nur auf einer dafür vorgesehenen Stelle möglich.

    Grabformen bei der Feuerbestattung

    Reihengrab

    Einzelgrab; Ruhezeit: 20 Jahre; Grabstein üblich. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Die Grabpflege ist von den Angehörigen zu organisieren.

    Wahlgrab

    Bis zu vier Urnen; Nutzungsrecht: 40 Jahre; Grabstein üblich. Die Grabpflege ist von den Angehörigen zu organisieren. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich.

    Rasenreihengrab

    Einzelgrab; Ruhezeit: 20 Jahre; Die Grabplatte wird in den Rasen eingelassen. Die Pflege des Rasens übernimmt die Friedhofsverwaltung der Gemeinde.

    Columbarium

    Auf dem katholischen Friedhof in Roetgen können bis zu zwei Urnen in einem Fach des Columbariums beigesetzt werden. Die Grabplatte mit dem Namen der Verstorbenen veschließt das Fach. Wenn die Nutzungszeit von 30 Jahren abgelaufen ist, besteht die Möglichkeit, die Urne auf einem dafür vorgesehenen Teil des Friedhofs kostenpflichtig beizusetzen. Für die Angehörigen besteht kein Pflegeaufwand.

    Halbanonyme Beisetzung

    Die Angehörigen sind bei der Grablege anwesend und wissen somit, wo sich die Grabstätte befindet. Das Grab darf, wie bei einer stillen Beisetzung, nicht gekennzeichnet werden.

    Anonyme Beisetzung

    Die Angehörigen dürfen bei der Grablege nicht anwesend sein und wissen somit nicht, wo sich die Grabstätte befindet. Damit haben die Angehörigen keinen festen Punkt für ihre Trauer. Die Möglichkeit, direkt am Grab Blumen niederzulegen oder Kerzen anzuzünden, ist nicht gegeben. Allerdings gibt es diese Möglichekiet oft an einem separaten Ort.

    Verstreuung

    Diese ist zurzeit nur auf dem alten Rotter Friedhof auf einem besonderen Feld möglich.

    Gedenkstätte für verstorbene, nicht bestattungspflichtige und totgeborene Kinder auf dem katholischen Friedhof in Roetgen. Eine Einzelbeisetzung des verstorbenen Kindes ist in einem eigenen Grab möglich.

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    Technisch geändert am 21.06.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

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    SG 6.67 - Grünflächen und Friedhöfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

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    Fachbereich 6 - Bauverwaltung

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Nach dem Tod des Ihnen nahestehenden Menschen benachrichtigen Sie das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Die Bestatterin oder der Bestatter wird mit Ihnen den Ablauf der Beerdigung besprechen. Darüber hinaus können Ihnen viele Formalitäten vom Bestattungsunternehmen abgenomen werden. Ist eine kirchliche Beisetzung gewünscht, übernehmen die Bestatter die Terminabsprache mit den Pfarrämtern für die Trauerfeier.

    Fristen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 06.04.2022

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