Bestattung Durchführung
Hinweise für Brüggen
Beschreibung
Hinweise für Brüggen
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen
- Erdbestattung
- Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
- Anonyme Bestattung
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen.
Sind Bestattungspflichtige nach § 16 des Bestattungsgesetzes (Angehörige)
- nicht vorhanden,
- nicht zu ermitteln,
- nicht auffindbar
oder
- kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach
und
- veranlasst auch kein anderer die Bestattung,
hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.
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Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weitere Informationen können Sie in der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) im Ratsinformationssystem nachlesen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Brüggen