Grundsteuer

    Grundsteuer

    Hinweise für Werne

    Beschreibung

    Hinweise für Werne

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer nach Art. 106 Abs. 6 GG sowie Grundsteuergesetz (GrStG).

    Sie wird auf inländischen Grundbesitz erhoben und gehört zu den Grundbesitzabgaben. Diese umfassen die gesamten Steuern und Gebühren, die über die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt werden.

    Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben.

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Grundsteuer - Grundbesitzabgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    Fax: 02389 71-389

    E-Mail: grundbesitzabgaben@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    Fax: 02389 71-389

    E-Mail: steuern@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werne

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Finanzamt

    Die Festlegung der Grundsteuer erfolgt auf Grundlage des Einheitswertbescheides vom Finanzamt. Anhand des darin angegebenen Messbetrages wird die Grundsteuer errechnet. Das Finanzamt setzt eine steuerliche Veranlagung für komplette Kalenderjahre fest (01.01. - 31.12.).

    Die Grundsteuerreform hat zur Folge, dass die Grundsteuer ab 01. Januar 2025 auf Grundlage eines neuen Rechtsstandes erhoben wird. Basis ist dann statt des Einheitswertes der neu ermittelte Grundsteuerwert.

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Die Stadt Werne kann zu dem Verfahren leider keine Auskünfte erteilen.

    Stadt Werne

    Die Stadt Werne wendet im Anschluss den Hebesatz für die Grundsteuer A bzw. Grundsteuer B auf den vom Finanzamt festgestellten Wert an und erlässt daraufhin den Grundsteuerbescheid bzw. Grundbesitzabgabenbescheid.

     

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Werne

    Weiterführende Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Stadt Werne unter:

    https://www.werne.de/de/rathaus/stadtverwaltung/was-erledige-ich-wo/grundbesitzabgaben-grundsteuer.php

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de