Grundsteuer
Hinweise für Werne
Beschreibung
Hinweise für Werne
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer nach Art. 106 Abs. 6 GG sowie Grundsteuergesetz (GrStG).
Sie wird auf inländischen Grundbesitz erhoben und gehört zu den Grundbesitzabgaben. Diese umfassen die gesamten Steuern und Gebühren, die über die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt werden.
Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben.
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Art. 106 Abs. 6 Grundgesetz (GG)
- Grundsteuergesetz (GG)
- Satzung über die Steuerhebesätze der Stadt Werne (PDF) in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung.
Verfahrensablauf
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Finanzamt
Die Festlegung der Grundsteuer erfolgt auf Grundlage des Einheitswertbescheides vom Finanzamt. Anhand des darin angegebenen Messbetrages wird die Grundsteuer errechnet. Das Finanzamt setzt eine steuerliche Veranlagung für komplette Kalenderjahre fest (01.01. - 31.12.).
Die Grundsteuerreform hat zur Folge, dass die Grundsteuer ab 01. Januar 2025 auf Grundlage eines neuen Rechtsstandes erhoben wird. Basis ist dann statt des Einheitswertes der neu ermittelte Grundsteuerwert.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Die Stadt Werne kann zu dem Verfahren leider keine Auskünfte erteilen.
Stadt Werne
Die Stadt Werne wendet im Anschluss den Hebesatz für die Grundsteuer A bzw. Grundsteuer B auf den vom Finanzamt festgestellten Wert an und erlässt daraufhin den Grundsteuerbescheid bzw. Grundbesitzabgabenbescheid.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weiterführende Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Stadt Werne unter:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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