Grundsteuer

    Grundsteuer

    Hinweise für Unna

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Bei einem Eigentumsverkauf wird der Kreisstadt Unna der neue Eigentümer über das Finanzamt Dortmund-Unna bekannt gegeben. Diese Bekanntgabe erfolgt auf Grund gesetzlicher Vorgaben aber in der Regel erheblich später als der tatsächliche Besitzübergang. Damit jedoch eine zeitnahe Umschreibung der Grundbesitzabgaben auf die neuen Eigentümer erfolgen kann, bietet die Kreisstadt Unna ihren Bürger*innen die Umschreibung nach Vorlage des entsprechenden Kaufvertrages an.

    Außerdem wird die sogenannte Erklärung zum Eigentumswechsel benötigt, die von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden muss. Erst bei Vorlage der vollständigen Unterlagen (Kopie des Kaufvertrages und Erklärung zum Eigentumswechsel) kann der Eigentumswechsel durchgeführt werden. Bis zur erfolgten Umschreibung sind die Grundbesitzabgaben weiterhin von den bisherigen Eigentümern anzufordern.

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    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steueramt

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    Rathausplatz 1

    59423 Unna

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    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    • Kaufvertrag
    • Erklärung zum Eigentumswechsel

     

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de