Grundsteuer
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste der von den Gemeinden selbst verwalteten und individuell festgesetzten Steuern. Die Besteuerung knüpft an den Grundbesitz an.
Die Stadt Paderborn erhebt
- Grundsteuer A und
- Grundsteuer B
Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt Paderborn erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgebend.
Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Grundsteuerbescheide des Amtes für Finanzen, Abteilung Steuern.
Berechnung
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer
Grundsteuer B
Grundsteuer A
Hebesatz 2023
479 v. H
247 v. H
Hebesatz 2024
501 v. H
259 v. H
Eine Übersicht über die Entwicklung der Grundbesitzabgaben in den letzten Jahren finden Sie unter der Rubrik "Downloads".
Weiterführende Auskünfte erhalten Sie bei den unter der Rubrik "Zuständigen Kontaktpersonen" genannten Ansprechpersonen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Die Grundsteuer wird nach dem Grundsteuergesetz in Verbindung mit der Hebesatzsatzung bzw. § 5 der Haushaltssatzung erhoben.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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