Grundsteuer
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Beschreibung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermeßbescheid festgesetzte Grundsteuermeßbetrag.
Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem durch den Rat der Stadt Preußisch Oldendorf beschlossenen Hebesatz multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt zur Zeit 372 v. H.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt zur Zeit 630 v. H.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Persönlicher Schuldner*in für die Grundsteuer ist grundsätzlich derjenige/diejenige, dem/der das Objekt zu Beginn des Kalenderjahres gehört (01.01. Stichtagprinzip).
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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