Grundsteuer
Hinweise für Minden
Beschreibung
Hinweise für Minden
Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) sowie Grund- und Betriebsvermögen (Grundsteuer B). Das Finanzamt ist für die Bewertung der einzelnen Objekte verantwortlich. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Stadt Minden beschließt den Hebesatz und erlässt der Steuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Sowie weitere Gebühren:
- Schmutzwassergebühr
- Regenwassergebühr
- Abfallbeseitigungsgebühr
- Straßenreinigungsgebühr
- Umlage Weserniederung
Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
Haben Sie eine Mahnung erhalten?
Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Minden
Formulare
Hinweise für Minden
Voraussetzungen
Hinweise für Minden
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Minden
Grundsteuergesetz (GrStG)
Bewertungsgesetz (BewG)
Abgabenordnung (AO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Minden
Fristen
Hinweise für Minden
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Minden
Kosten
Hinweise für Minden
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Minden
Weitere Informationen
Hinweise für Minden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Minden