Grundsteuer
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Die Grundsteuer wird erhoben für
- land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (= Grundsteuer A)
- alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).
Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermeßbescheid festgesetzte Grundsteuermeßbetrag. Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem durch den Rat der Stadt Espelkamp beschlossenen Hebesatz multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.
Die Höhe der aktuellen Hebesätze wird in der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Espelkamp festgesetzt.
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Espelkamp (Hebesatzsatzung)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Espelkamp
- Der Hebesatz für die Grundsteuer A liegt seit dem 01.01.2024 bei 297 Prozent.
- Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt seit dem 01.01.2024 bei 579 Prozent.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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