Grundsteuer

    Grundsteuer

    Hinweise für Königswinter

    Beschreibung

    Hinweise für Königswinter

    Eigentumswechsel:
    Wird der Grundbesitz im Laufe des Jahres veräußert, so ist der Verkäufer unabhängig von den notariellen Vereinbarungen bis zur Mitteilung des Finanzamtes über den Eigentumswechsel (Zurechnungsfortschreibung)  zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.
    Hierbei ist anzumerken, dass nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt wird. Das bedeutet, dass die Grundsteuer für das Jahr, in dem die Veräußerung erfolgt, noch von dem/den bisherigen Eigentümer/n zu entrichten ist/sind. Privatrechtliche Vereinbarungen zwischen der Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.
    Die Grundbesitzabgabenbescheide werden als Mehrjahresabgabenbescheide verfasst. Sie gelten daher nicht nur für ein Jahr, sondern auch für künftige Jahre. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6bcf2774a18d1e96d4d315ed81739003

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Einkauf

    Adresse

    Hausanschrift

    Dollendorfer Straße 39

    53639 Königswinter-Oberpleis

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02244 889-0

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Königswinter

    Formulare

    Hinweise für Königswinter

    Voraussetzungen

    Hinweise für Königswinter

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Königswinter

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Königswinter

    Fristen

    Hinweise für Königswinter

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Königswinter

    Kosten

    Hinweise für Königswinter

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Königswinter

    Weitere Informationen

    Hinweise für Königswinter

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de