Grundsteuer
Hinweise für Königswinter
Beschreibung
Hinweise für Königswinter
Eigentumswechsel:
Wird der Grundbesitz im Laufe des Jahres veräußert, so ist der Verkäufer unabhängig von den notariellen Vereinbarungen bis zur Mitteilung des Finanzamtes über den Eigentumswechsel (Zurechnungsfortschreibung) zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.
Hierbei ist anzumerken, dass nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt wird. Das bedeutet, dass die Grundsteuer für das Jahr, in dem die Veräußerung erfolgt, noch von dem/den bisherigen Eigentümer/n zu entrichten ist/sind. Privatrechtliche Vereinbarungen zwischen der Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.
Die Grundbesitzabgabenbescheide werden als Mehrjahresabgabenbescheide verfasst. Sie gelten daher nicht nur für ein Jahr, sondern auch für künftige Jahre.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen