Grundsteuer

    Grundsteuer

    Hinweise für Düren

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Die Grundsteuer gehört zu den Grundbesitzabgaben.

    Jeder Grundbesitz wird besteuert, unabhängig davon, ob er

    • land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
    • bebaut oder unbebaut ist (Grundsteuer B),
    • gewerblich genutzt wird oder zu Wohnzwecken dient (Grundsteuer B)


    Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der/die Eigentümer*in des jeweiligen Grundbesitzes.

     

    Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen

    Aufgrund der Grundsteuerreform gelten in Nordrhein-Westfalen ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die auf den 01.01.2022 (Hauptfeststellung) ermittelt werden müssen.

    Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt einzureichen (Frist:  31. Januar 2023).

    Weitere und aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen unter www.grundsteuer.nrw.de.

    Bei Fragen erreichen Sie das für Grundstücke im Stadtgebiet Düren zuständige Finanzamt Düren unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02421-947-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 13 Uhr).

    Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 wird die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage berechnet und erhoben. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende / festgestellte Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer.

     

    Berechnung der Grundsteuer

    Im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes durch das zuständige Finanzamt wird ein Einheitswert festgesetzt, aus dem unter Anwendung einer Steuermesszahl der Grundsteuermessbetrag errechnet wird.

    Die Höhe des Einheitswertes und des Messbetrages ergibt sich aus dem jeweiligen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid, den jeder Eigentümer vom Finanzamt erhält.

    Einwände gegen die Höhe der Grundsteuer hinsichtlich des Grundsteuermessbetrages sind an das Finanzamt zu richten, das den Grundsteuermessbescheid erteilt hat.

    Durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils geltenden Hebesatz der Stadt Düren errechnet sich die Grundsteuer für das Veranlagungsjahr.

    Grundsteuerhebesätze

    seit 2010:

    für Grundsteuer A = 370 v. H.

    für Grundsteuer B = 590 v. H.

     

    Eigentumswechsel 

    Was ist zu tun, wenn Sie ein Haus/eine Wohnung/ein Grundstück verkauft haben?

     

    Terminvergabe

    Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421 25-2222.

    Eine Online-Terminvergabe findet derzeit nicht statt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f1d986cb5f2ebb3a55f754bb0297230f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2 - 4

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2222

    E-Mail: steueramt@dueren.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2 - 4

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2222

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2 - 4

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2222

    E-Mail: steueramt@dueren.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düren

    Formulare

    Hinweise für Düren

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düren

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Düren

    Fristen

    Hinweise für Düren

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Düren

    Kosten

    Hinweise für Düren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düren

    Weitere Informationen

    Hinweise für Düren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Düren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de