Grundsteuer

    Grundsteuer

    Hinweise für Monschau

    Beschreibung

    Hinweise für Monschau

    Die Besteuerung der Grundstücke/ Gebäude wird unterteilt in:

    • die Grundsteuer A für Flächen der Land- und Forstwirtschaft und
    • die Grundsteuer B für alle anderen Flächen

    Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt aufgrund der Einheitsbewertung des Grundbesitzes, die durch das Finanzamt Aachen-Kreis vorgenommen wird. Auf Grund des vom Finanzamt erstellten Steuermessbescheides erhebt die Stadt Monschau, unter Anwendung der entsprechenden Hebesätze, die Grundsteuer A oder B.

    Der Abgabenbescheid der Stadt Monschau stellt lediglich den Folgebescheid zum Grundlagenbescheid des Finanzamtes dar.

    Einwendungen gegen die Bewertung des Grundbesitzes sind daher unmittelbar an das Finanzamt Aachen-Kreis, Krefelder Straße 210 in 52070 Aachen zu richten.

     

    Aktuelle Hebesätze der Stadt Monschau:

    Grundsteuer A = 450 %

    Grundsteuer B = 820 %

     

    Informationen zur Grundsteuerreform

    Zuständige Behörde:               

    Finanzamt Aachen-Kreis
    Krefelder Str. 210
    52070 Aachen

    Telefon Grundsteuer- Hotline: 0241 469-1959    

     

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02472 81-303

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

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    52156 Monschau

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    Technisch geändert am 20.06.2023

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    Weitere Informationen

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    Alle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: www.grundsteuer.nrw.de und in dem Video:
    Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform | DStGB

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de