Grundsteuer
Hinweise für Wesel
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Festsetzung
Die in vierteljährlichen Raten (15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.) fälligen Grundbesitzabgaben werden durch einen Steuer- und Abgabenbescheid festgesetzt und dem Eigentümer am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben.
Die Steuern und Abgaben beziehen sich auf die:
- Grundsteuer A und B
- Abfallbeseitigung
- Schmutzwasserbeseitigung
- Niederschlagswasserbeseitigung
- Straßenreinigung
- Unterhaltung der Issel
Steuer- und Gebührensätze für das Jahr 2024
Hebesatz Grundsteuer
- A: 370 % (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)
- B: 690 % (Grundstücke)
Abfallbeseitigungsgebühren
Restmüllgefäße:
Behältergröße Leerung Gebühren 2024Euro / jährl. 60 l 14-täglich 99,00 60 l wöchentlich 198,00 80 l 14-täglich 132,00 80 l wöchentlich 264,00 120 l 14-täglich 198,00 120 l wöchentlich 396,00 240 l 14-täglich 396,00 240 l wöchentlich 792,00 1.100 l 14-täglich 1.819,00 1.100 l wöchentlich 3.638,00 5.000 l 14-täglich 8.269,00 5.000 l wöchentlich 16.538,00 10.000 l 14-täglich 16.538,00 10.000 l wöchentlich 33.076,00
BIO-Tonne:
Behältergröße Leerung Gebühren 2024Euro / jährl. 80 l 14-täglich 40,00 120 l 14-täglich 60,00 240 l 14-täglich 120,00
Saisonale Laubtonne (01.10. - 31.12.)
Behältergröße
Leerung
Gebühren Euro
240 l
14-täglich
20,00
dauerhafter Verbleib auf dem Grundstück
240 l
14-täglich
30,00
bei jährlicher An - und Abfahrt
Abwassergebühren
Die Gebühr beträgt
- Schmutzwasser 3,41 Euro/m³ / jährlich
- Niederschlagswasser 1,11 Euro/m² / jährlich
Bei der Schmutzwassergebühr wird die bezogene Frischwassermenge des Vorvorjahres zugrunde gelegt. Für Grundstücke mit Gartenflächen kann ab dem 3. Jahr nach Bezug des Hauses auf Antrag ein Abzug für Sprengwasser gewährt werden, wenn keine Eigenwasserversorgungsanlage (Niederschlags- und/oder Grundwasser) unterhalten wird. (Das Sprengwasser unterliegt einem Widerrufsvorbehalt!)
Straßenreinigungsgebühren
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt:
- - bei wöchentlicher Reinigung 1,15 Euro/jährlich
- - bei 14-täglicher Reinigung 0,86 Euro/jährlich
- - Gehwegreinigung 1,15 Euro/jährlich
je Meter anzurechnende Grundstücksfrontlänge, multipliziert mit der nach der Straßenart (siehe Straßenverzeichnis 2. Abteilung zur Straßenreinigungssatzung) unterschiedlich festgesetzten Messzahl. Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
Die Gehwegreinigung wird seit dem 01.01.2012 nur in der Innenstadt durchgeführt. Die genaue Festlegung der Straßen kann der 4. Abteilung der Straßenreinigungssatzung entnommen werden.
Winterwartung
- zur Kategorie 1 1,20 Euro/jährlich
- zur Kategorie 2 0,30 Euro/jährlich
Bei der Winterwartungsgebühr werden nur die Meter ohne Vervielfältigung durch eine Messzahl zugrundegelegt. Die Zugehörigkeit einer Straße zur Kategorie 1 oder 2 ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis (3. Abteilung) zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Wesel. Die Zuordnung zu den Kategorien richtet sich nach der jeweiligen Verkehrsbedeutung der Straße bzw. ihrer verkehrlichen Inanspruchnahme.
Fragen zur Durchführung der Straßenreinigung / Winterwartung beantworten:
ASG Wesel: Tel. 0281 / 16393-3307 (Frau Kämmerer) und -3308 (Herr Taubach)
Verbandsumlage für die Unterhaltung der Issel
Die Stadt Wesel legt den Aufwand, der ihr durch die Heranziehung zum Unterhaltsaufwand der Wasser- und Bodenverbände entstehen, als Gebühr auf die gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer um.
Die jährliche Gebühr beträgt pro ha im Gebiet des
Wasser- und Bodenverband "Obere Issel" 28,01 Euro
Wasser- und Bodenverband "Mittlere Issel" 14,58 Euro
Wasser- und Bodenverband "Untere Issel" 31,40 Euro
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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- Informationen und Online-Formulare zur Abfallentsorgung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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