Grundsteuer

    Grundsteuer

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Festsetzung

    Die in vierteljährlichen Raten (15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.) fälligen Grundbesitzabgaben werden durch einen Steuer- und Abgabenbescheid festgesetzt und dem Eigentümer am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben.

    Die Steuern und Abgaben beziehen sich auf die:

    • Grundsteuer A und B
    • Abfallbeseitigung
    • Schmutzwasserbeseitigung
    • Niederschlagswasserbeseitigung
    • Straßenreinigung
    • Unterhaltung der Issel
    Steuer- und Gebührensätze für das Jahr 2024
    Hebesatz Grundsteuer
    • A: 370 % (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)
    • B: 690 % (Grundstücke)
    Abfallbeseitigungsgebühren
    Restmüllgefäße:
      Behältergröße Leerung Gebühren 2024
    Euro / jährl. 60 l 14-täglich              99,00 60 l wöchentlich            198,00 80 l 14-täglich            132,00 80 l wöchentlich            264,00 120 l 14-täglich            198,00 120 l wöchentlich            396,00 240 l 14-täglich            396,00 240 l wöchentlich            792,00 1.100 l 14-täglich         1.819,00 1.100 l wöchentlich         3.638,00 5.000 l 14-täglich         8.269,00 5.000 l wöchentlich       16.538,00 10.000 l 14-täglich       16.538,00 10.000 l wöchentlich       33.076,00
    BIO-Tonne:
      Behältergröße Leerung Gebühren 2024
    Euro / jährl. 80 l 14-täglich                40,00 120 l 14-täglich                60,00 240 l 14-täglich              120,00
    Saisonale Laubtonne (01.10. - 31.12.)
     

    Behältergröße

    Leerung

    Gebühren Euro

    240 l

    14-täglich

                   20,00

    dauerhafter Verbleib auf dem Grundstück

    240 l

    14-täglich

                   30,00

    bei jährlicher An - und Abfahrt

    Abwassergebühren

    Die Gebühr beträgt

    • Schmutzwasser               3,41 Euro/m³ / jährlich
    • Niederschlagswasser      1,11 Euro/m² / jährlich

    Bei der Schmutzwassergebühr wird die bezogene Frischwassermenge des Vorvorjahres zugrunde gelegt. Für Grundstücke mit Gartenflächen kann ab dem 3. Jahr nach Bezug des Hauses auf Antrag ein Abzug für Sprengwasser gewährt werden, wenn keine Eigenwasserversorgungsanlage (Niederschlags- und/oder Grundwasser) unterhalten wird. (Das Sprengwasser unterliegt einem Widerrufsvorbehalt!)

    Straßenreinigungsgebühren

    Die Straßenreinigungsgebühr beträgt:

    • - bei wöchentlicher Reinigung      1,15 Euro/jährlich
    • - bei 14-täglicher Reinigung         0,86 Euro/jährlich
    • - Gehwegreinigung                        1,15 Euro/jährlich

    je Meter anzurechnende Grundstücksfrontlänge, multipliziert mit der nach der Straßenart (siehe Straßenverzeichnis 2. Abteilung zur Straßenreinigungssatzung) unterschiedlich festgesetzten Messzahl. Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

    Die Gehwegreinigung wird seit dem 01.01.2012 nur in der Innenstadt durchgeführt. Die genaue Festlegung der Straßen kann der 4. Abteilung der Straßenreinigungssatzung entnommen werden.

    Winterwartung
    • zur Kategorie 1       1,20 Euro/jährlich
    • zur Kategorie 2       0,30 Euro/jährlich

    Bei der Winterwartungsgebühr werden nur die Meter ohne Vervielfältigung durch eine Messzahl zugrundegelegt. Die Zugehörigkeit einer Straße zur Kategorie 1 oder 2 ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis (3. Abteilung) zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Wesel. Die Zuordnung zu den Kategorien richtet sich nach der jeweiligen Verkehrsbedeutung der Straße bzw. ihrer verkehrlichen Inanspruchnahme.

    Fragen zur Durchführung der Straßenreinigung / Winterwartung beantworten:
    ASG Wesel: Tel. 0281 / 16393-3307 (Frau Kämmerer) und -3308 (Herr Taubach)

    Verbandsumlage für die Unterhaltung der Issel

    Die Stadt Wesel legt den Aufwand, der ihr durch die Heranziehung zum Unterhaltsaufwand der Wasser- und Bodenverbände entstehen, als Gebühr auf die gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer um.

    Die jährliche Gebühr beträgt pro ha im Gebiet des

    Wasser- und Bodenverband "Obere Issel"      28,01 Euro
    Wasser- und Bodenverband "Mittlere Issel"   14,58 Euro
    Wasser- und Bodenverband "Untere Issel"     31,40 Euro

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Grundbesitzabgaben

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2023

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    Technisch geändert am 07.09.2023

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    • Informationen und Online-Formulare zur Abfallentsorgung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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