Grundsteuer
Hinweise für Moers
Beschreibung
Hinweise für Moers
Erläuterungen zu den Grundsteuern:
Die Grundsteuer ist eine jährlich zu zahlende Steuer, die von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zu zahlen ist.
- Grundsteuer A: 300 %
A steht für agrarisch, für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. - Grundsteuer B: 813 %
B steht für baulich, für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude.
Die Ermittlung und Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ist ausschließlich Aufgabe der Finanzämter. Die Bewertungsstelle des Finanzamtes Kamp-Lintfort ist dafür zuständig: Telefon: 0 28 42 / 121-0 (Vermittlung).
Die Bewertungsstelle ermittelt nach gesetzlichen Grundlagen den sogenannten. Einheitswert und errechnet einen Grundsteuermessbetrag individuell für jedes Grundstück. Das Finanzamt erteilt anschließend den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid.
Auf diesen Grundlagen berechnet der Fachdienst Steuern und Abgaben die Grundsteuer. Hierzu wird der Steuermessbetrag mit einem von der Stadt festgesetzten Hebesatz multipliziert.
Der Hebesatz wird jährlich mit der Haushaltssatzung veröffentlicht.
Wenn Sie Fragen über die Grundsteuern haben schreiben Sie uns eine E-Mail.
Weitere Informationen:
- Kauf von Grundstücken für Wohnbebauung
- wir4 - Wirtschaftsförderung für Moers, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg - Gewerbeflächen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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