Verwendung des kommunalen Wappens

    Nutzung des Dortmunder Stadtwappens

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Hier können Sie einen Antrag auf Genehmigung zur Nutzung des Dortmunder Stadtwappens stellen. Jede Verwendung des Stadtwappens für nicht-städtische Zwecke bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Stadt Dortmund. Die Genehmigung erfolgt widerruflich für die Dauer von 5 Jahren und kann auf Antrag entsprechend verlängert werden.
    Die Stadt Dortmund erhebt für die Erlaubnis zur Verwertung des Stadtwappens ein Entgelt nach der Entgeltordnung, 11 KB, PDF.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9ab8f4ea11151314a8e76e745608cde5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Fachbereich Marketing + Kommunikation - Stadtwappen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohe Straße 1

    44122 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-26287

    Fax: +49 231 50-26287

    E-Mail: ccofone@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    • Vollständige Absender-Angaben (Name‚ Vorname, Firma, Anschrift, Telefon-Nummer, E-Mail-Adresse).
    • Beabsichtigter Nutzungszweck, Umfang/Stückzahl und ca. Nettoverkaufspreis pro Stück eines Produktes.
    • Das Stadtwappen darf nur im Ganzen und nicht verzerrt dargestellt werden.
    • Belegexemplar der Nutzung (Foto per E-Mail reicht aus).
    • Bei Neuauflage oder Erweiterung ist vor Produktion die Erweiterungsgenehmigung zu beantragen.
    • Die Nutzung darf den Interessen der Stadt Dortmund nicht entgegenstehen, z. B. in Verbindung mit verfassungs- und demokratiefeindlichen, minderheitenfeindlichen oder pornografischen Inhalten.
    • Jede Art von Anwendung, die den Eindruck erweckt, Nutzer*innen handeln für oder im Auftrag der Stadt Dortmund, ist unzulässig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Das Recht zur Verwertung des Stadtwappens steht ausschließlich der Stadt Dortmund zu (§ 12 BGB-Namensrecht). Dieses Recht umfasst insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie jedes sonstige Verwendungsrecht.

    Entgeltordnung, 11 KB, PDF (die Bestandteil der Nutzungserlaubnis ist).

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Die Nutzung des Stadtwappens ist entgeltfrei für:

    • Dissertationen, Examens-, Zulassungsarbeiten, oder ähnliches
    • Einmalige Abgabe an Privatpersonen zu Sammelzwecken
    • Dortmunder Vereine und Institutionen
    • Parteien, Wähler*innenvereinigungen und Ratsvertreter*innen

    Mit Entgelt:

    Verkaufs- und Sammlerobjekte

    Bei der Verwendung auf Produkten mit Souvenircharakter und Sammlerobjekten beträgt das Entgelt 30,00 Euro.

    Bei höherwertigen Wertgegenständen (Schmuckstücke, Uhren, hochwertige Porzellane, u. ä.) beträgt das Entgelt 90,00 Euro.

    In besonderen Fällen ist eine Abweichung von dieser Festsetzungen möglich.

    In Fällen, die dieser Gebührenordnung, 11 KB, PDF nicht aufgeführt sind, wird die Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalles nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt bzw. nicht erhoben. Die Bemessung der Gebühr richtet sich dabei insbesondere nach der wirtschaftlichen Bedeutung der eingeräumten Verwertungsberechtigung.

    Die Gebühren werden für die erstmalige Erlaubnis für widerruflich 5 Jahre erhoben und je Verlängerung erneuert.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de