Nutzung des Dortmunder Stadtwappens
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Hier können Sie einen Antrag auf Genehmigung zur Nutzung des Dortmunder Stadtwappens stellen. Jede Verwendung des Stadtwappens für nicht-städtische Zwecke bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Stadt Dortmund. Die Genehmigung erfolgt widerruflich für die Dauer von 5 Jahren und kann auf Antrag entsprechend verlängert werden.
Die Stadt Dortmund erhebt für die Erlaubnis zur Verwertung des Stadtwappens ein Entgelt nach der Entgeltordnung, 11 KB, PDF.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dortmund
Formulare
Hinweise für Dortmund
Voraussetzungen
Hinweise für Dortmund
- Vollständige Absender-Angaben (Name‚ Vorname, Firma, Anschrift, Telefon-Nummer, E-Mail-Adresse).
- Beabsichtigter Nutzungszweck, Umfang/Stückzahl und ca. Nettoverkaufspreis pro Stück eines Produktes.
- Das Stadtwappen darf nur im Ganzen und nicht verzerrt dargestellt werden.
- Belegexemplar der Nutzung (Foto per E-Mail reicht aus).
- Bei Neuauflage oder Erweiterung ist vor Produktion die Erweiterungsgenehmigung zu beantragen.
- Die Nutzung darf den Interessen der Stadt Dortmund nicht entgegenstehen, z. B. in Verbindung mit verfassungs- und demokratiefeindlichen, minderheitenfeindlichen oder pornografischen Inhalten.
- Jede Art von Anwendung, die den Eindruck erweckt, Nutzer*innen handeln für oder im Auftrag der Stadt Dortmund, ist unzulässig.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
Das Recht zur Verwertung des Stadtwappens steht ausschließlich der Stadt Dortmund zu (§ 12 BGB-Namensrecht). Dieses Recht umfasst insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie jedes sonstige Verwendungsrecht.
Entgeltordnung, 11 KB, PDF (die Bestandteil der Nutzungserlaubnis ist).
Verfahrensablauf
Hinweise für Dortmund
Fristen
Hinweise für Dortmund
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dortmund
Kosten
Hinweise für Dortmund
Die Nutzung des Stadtwappens ist entgeltfrei für:
- Dissertationen, Examens-, Zulassungsarbeiten, oder ähnliches
- Einmalige Abgabe an Privatpersonen zu Sammelzwecken
- Dortmunder Vereine und Institutionen
- Parteien, Wähler*innenvereinigungen und Ratsvertreter*innen
Mit Entgelt:
Verkaufs- und Sammlerobjekte
Bei der Verwendung auf Produkten mit Souvenircharakter und Sammlerobjekten beträgt das Entgelt 30,00 Euro.
Bei höherwertigen Wertgegenständen (Schmuckstücke, Uhren, hochwertige Porzellane, u. ä.) beträgt das Entgelt 90,00 Euro.
In besonderen Fällen ist eine Abweichung von dieser Festsetzungen möglich.
In Fällen, die dieser Gebührenordnung, 11 KB, PDF nicht aufgeführt sind, wird die Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalles nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt bzw. nicht erhoben. Die Bemessung der Gebühr richtet sich dabei insbesondere nach der wirtschaftlichen Bedeutung der eingeräumten Verwertungsberechtigung.
Die Gebühren werden für die erstmalige Erlaubnis für widerruflich 5 Jahre erhoben und je Verlängerung erneuert.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dortmund
Weitere Informationen
Hinweise für Dortmund
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen