Verwendung des kommunalen Wappens
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Beschreibung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist bereit, im Einzelfall die Verwendung des Stadtwappens / Logos zu gestatten. Das Stadtwappen / Logo ist nicht für die Verwendung zu kommerziellen, parteipolitischen oder anderen das Neutralitätsgebot beeinträchtigenden Zwecken zugelassen. Eine korrekte heraldische Darstellung des Stadtwappens / Logos ist erforderlich.
Für die Verwendung ist allerdings vorher eine Genehmigung zu beantragen.
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es werden Kosten nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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