Verwendung des kommunalen WappensOnline erledigen

    Verwendung des kommunalen Wappens

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Beschreibung

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist bereit, im Einzelfall die Verwendung des Stadtwappens / Logos zu gestatten. Das Stadtwappen / Logo ist nicht für die Verwendung zu kommerziellen, parteipolitischen oder anderen das Neutralitätsgebot beeinträchtigenden Zwecken zugelassen. Eine korrekte heraldische Darstellung des Stadtwappens / Logos ist erforderlich.

    Für die Verwendung ist allerdings vorher eine Genehmigung zu beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_912b69f0d33f693bd8d6d633e4dd78d7

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Zentrale Dienste (FB1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Es werden Kosten nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock erhoben.

    Verwaltungsgebührensatzung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de