Verwendung des kommunalen Wappens

    Verwendung des kommunalen Wappens

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Das Wappen der Stadt Rheda-Wiedenbrück ist ein Hoheitszeichen und steht ausschließlich der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Verwendung durch andere Personen oder Stellen ist nur mit Einzelgenehmigung durch den Bürgermeister der Stadt Rheda-Wiedenbrück zulässig.

    Die Stadt Rheda-Wiedenbrück ist bereit, im Einzelfall die Verwendung des Stadtwappens zu gestatten. Das Stadtwappen ist nicht für die Verwendung zu kommerziellen, parteipolitischen oder anderen das Neutralitätsgebot beeinträchtigenden Zwecken zugelassen. Eine korrekte heraldische Darstellung des Stadtwappens ist erforderlich.

    Für die konkrete Verwendung ist allerdings vorher eine Genehmigung zu beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4b8de6f9a5c41a4e6ec0946eeba77537

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    I.1-10 Organisation und zentraler Service

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-235

    Fax: 05242 963-499

    E-Mail: organisation@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Schriftlicher, formloser Antrag mit folgenden Informationen:

    • möglichst umfassende Darstellung des Nutzungszweckes
    • visuelle Skizzierung der Einbindung des Wappens bei Drucksachen

    Formulare

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Es muss sich um einen Einzelfall handeln
    • Das Stadtwappen ist nicht für die Verwendung zu kommerziellen, parteipolitischen oder anderen das Neutralitätsgebot beeinträchtigenden Zwecken zugelassen.
    • Das Ansehen der Stadt darf durch den beabsichtigten Gebrauch nicht gefährdet oder geschädigt werden und jeder Anschein eines amtlichen Charakters ist zu vermeiden.
    • Eine korrekte heraldische Darstellung des Stadtwappens ist erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sie können einen Antrag online, per E-Mail oder postalisch stellen. Bitte legen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. 

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Es gibt keine Frist. Bedenken Sie jedoch, dass eine Verwendung erst nach der Erteilung der Genehmigung möglich ist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Verwendung eines Wappens einer Stadt kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Rechte des Wappeninhabers verletzen, genauer: Das Namensrecht bspw. aus § 14 Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 12 BGB analog. Da das Namensrecht hier ausweislich der Rechtsprechung des BGH auch bei einer nur ähnlichen Wiedergabe und auch ohne, dass das Stadtwappen Verkehrsgeltung erlangt haben müsste, verletzt werden kann, ist daher auch in diesem Zusammenhang eine genaue Prüfung des Sachverhalts und der Rechtslage, insbesondere das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, von Nöten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de