Verwendung des kommunalen Wappens

    Verwendung des kommunalen Wappens

    Hinweise für Düren

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Die Stadt Düren führt gem. § 14 Abs. 2 GO NRW ein Stadtwappen. Bei diesem handelt es sich um ein Hoheitszeichen, das ebenso wie der Name unter dem Schutz eines Versagungsrechtes bei missbräuchlicher Verwendung steht. 

    Unter den Schutz vor unbefugter Verwendung des Gemeindewappens fällt auch eine ähnliche Wiedergabe des Wappens, sofern diese die wesentlichen Merkmale des Originalwappens enthält.

    Die Nutzung des Wappens durch Dritte bedarf der vorherigen Genehmigung der Stadt Düren. Die Genehmigung ist in Textform bei der Stadt Düren, Büro Bürgermeister - Gemeinde- und Ratsangelegenheiten einzuholen.  Hierfür können Sie gerne den (nebenstehenden) Onlineantrag verwenden. Die Genehmigung erfolgt in Einzelfallentscheidung und wird grundsätzlich für die beantragte Nutzung zweckgebunden erteilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3f7ff85e764f8b8cd52f4e545d1ed79f

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Büro Bürgermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2 - 4

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-0

    E-Mail: stadt@dueren.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düren

    Der Antrag sollte zumindest die nachfolgenden Angaben enthalten:

    • Name, Anschrift und E-Mailadresse des Antragsstellers. Ggf. eine Telefonnummer für etwaige Rückfragen
    • Angaben zur Art, Form und ggf. Dauer der Verwendung, sowie eine kurze Begründung zur Nutzung. Es kann gerne ein Entwurf, wie das Wappen verwendet werden soll, beigefügt werden.

    Formulare

    Hinweise für Düren

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düren

    Die Genehmigung zur Nutzung des Wappens setzt voraus, dass

    • das Wappen in heraldisch korrekter Ausführung verwendet wird. Hierzu erhalten Sie zusammen mit der Genehmigung die Dateien per E-Mail im PDF-Format
    • mit der Art der Verwendung nicht der Anschein eines amtlichen Charakters/ einer Verbindung mit der Stadt Düren hervorgerufen wird
    • berechtigte Interessen der Stadt Düren nicht beeinträchtigt werden. Das heißt, dass die Verwendung des Wappens insbesondere nicht in einer Art und Weise geschieht, die für dessen Ansehen und Würde abträglich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Düren

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Düren

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Düren

    Kosten

    Hinweise für Düren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düren

    Der Widerruf des Wappens ist jederzeit möglich, wenn

    • etwaige Auflagen zur Nutzung nicht erfüllt werden
    • die Genehmigung durch unrichtige Angaben erlangt wurde
    • das Wappen nicht in heraldisch korrekter Ausführung verwendet wird
    • der Anschein eines amtlichen Charakters erweckt
    • die Nutzung in sitten- oder verfassungswidriger Art erfolgt
    • die Nutzung dem Ansehen der Stadt Düren schadet

    Weitere Informationen

    Hinweise für Düren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de