Prostitutionsgewerbe Betrieb Verlängerung

    Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

    Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Am 01.07.2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen - Prostituiertenschutzgesetz - in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist unter anderem die Pflicht zur Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter sowie die verpflichtende Gesundheitsberatung eingeführt worden. Weiterhin muss die Behörde bei der Anmeldung ein Informations- und Beratungsgespräch durchführen.

    Somit hat der oder diejenige, der eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, dies von Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll, anzumelden. Zur Anmeldung ist unter anderem ein Nachweis über die Durchführung einer gesundheitlichen Beratung erforderlich. Bei der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen.

    Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit hat die Stadt Bielefeld folgende Aufgaben für die Kreise in Ostwestfalen Lippe, somit auch für den Kreis Gütersloh, übernommen:

    • Anmeldung der Prostituierten,
    • gesundheitliche Beratung sowie
    • Führen eines Informations- und Beratungsgesprächs.

    Dies bedeutet für die Prostituierten, die ihre Tätigkeit vorwiegend im Kreis Gütersloh ausüben, dass die Anmeldung, die gesundheitliche Beratung sowie das Informations- und Beratungsgespräch durch die Stadt Bielefeld erfolgt. Eine Anmeldung und Beratung bei dem Kreis Gütersloh ist nicht möglich. Ihre Anmeldung müssen Sie persönlich bei der Stadt Bielefeld vornehmen.

    Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer: 05 21 51 -50 72, - 50 73 oder -50 74 einen Termin zur Anmeldung. Nähere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Bielefeld.

     

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    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

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    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Gütersloh

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Str. 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 52 41 - 85 22 22

    Fax: 0 52 41 - 85 32 22 2

    E-Mail: KreisGT.Gewerbe@gt-net.de

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    6.1.1: Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2233

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Einzelfirma (natürliche Person):

    • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
    • Betriebskonzept
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, bzw. europäisches Führungszeugnis

    Gesellschaften (juristische Personen) z.B. GmbH:

    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister / Genossenschaftsregister
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • Betriebskonzept
    • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für den gesetzlichen Vertreter
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ für den gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis

    Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

    • Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    • Die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung sind weiterhin erfüllt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft den Antrag und führt ggf. eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung durch.
    • Bei positiver Prüfung verlängert die zuständige Stelle die Erlaubnis.

    Fristen

    • Vor Ablauf der Erlaubnis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de