Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Am 01.07.2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen - Prostituiertenschutzgesetz - in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist unter anderem die Pflicht zur Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter sowie die verpflichtende Gesundheitsberatung eingeführt worden. Weiterhin muss die Behörde bei der Anmeldung ein Informations- und Beratungsgespräch durchführen.
Somit hat der oder diejenige, der eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, dies von Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll, anzumelden. Zur Anmeldung ist unter anderem ein Nachweis über die Durchführung einer gesundheitlichen Beratung erforderlich. Bei der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen.
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit hat die Stadt Bielefeld folgende Aufgaben für die Kreise in Ostwestfalen Lippe, somit auch für den Kreis Gütersloh, übernommen:
- Anmeldung der Prostituierten,
- gesundheitliche Beratung sowie
- Führen eines Informations- und Beratungsgesprächs.
Dies bedeutet für die Prostituierten, die ihre Tätigkeit vorwiegend im Kreis Gütersloh ausüben, dass die Anmeldung, die gesundheitliche Beratung sowie das Informations- und Beratungsgespräch durch die Stadt Bielefeld erfolgt. Eine Anmeldung und Beratung bei dem Kreis Gütersloh ist nicht möglich. Ihre Anmeldung müssen Sie persönlich bei der Stadt Bielefeld vornehmen.
Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer: 05 21 51 -50 72, - 50 73 oder -50 74 einen Termin zur Anmeldung. Nähere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Bielefeld.
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Ansprechpartner
6.1.1: Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 85-0
Fax: 05241 85-2233
erforderliche Unterlagen
Einzelfirma (natürliche Person):
- Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
- Betriebskonzept
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, bzw. europäisches Führungszeugnis
Gesellschaften (juristische Personen) z.B. GmbH:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister / Genossenschaftsregister
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Betriebskonzept
- Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für den gesetzlichen Vertreter
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ für den gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis
Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:
- Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
- Die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung sind weiterhin erfüllt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft den Antrag und führt ggf. eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung durch.
- Bei positiver Prüfung verlängert die zuständige Stelle die Erlaubnis.
Fristen
- Vor Ablauf der Erlaubnis
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh