Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen (Einzelbetriebliche Förderung) durch die Maßnahme Diversifizierung - Zuschuss Gewährung
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen (Einzelbetriebliche Förderung) durch die Maßnahme Diversifizierung - Zuschuss Gewährung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Nach § 10 Abs. 5 der derzeit gültigen Beitrags- und Gebührensatzung städt. Abwasseranlagen der Stadt Rheda-Wiedenbrück haben die Bürger/innen der Stadt Rheda-Wiedenbrück die Möglichkeit, die nicht in die Abwasseranlage eingeleitete Wassermenge auf Antrag erstattet zu bekommen (zum Beispiel Wasser, das für die Gartenbewässerung genutzt wird). Bürger/innen der Stadt Rheda-Wiedenbrück, die über eine eigene Wasserversorgung verfügen und ihr Wasser nicht von den allgemeinen Wasserversorgungsanlagen erhalten, haben die Möglichkeit durch einen Zähler ihren Verbrauch glaubhaft zu machen, so dass von einer Schätzung des Wasserverbrauchs abgesehen werden kann (§ 10 Abs. 4b der derzeit gültigen Beitrags- und Gebührensatzung städt. Abwasseranlagen). Antrag auf Ermäßigung von Schmutzwassergebühren (Gartenzähler) Erläuterung: Sie können eine Fachfirma beauftragen, Ihnen einen Gartenzähler an Ihrem Außenwasserhahn anzubringen oder Sie erwerben - bei eigenen handwerklichen Fähigkeiten - im Baumarkt einen Gartenzähler (bitte keinen digitalen Gartenzähler, sondern einen herkömmlichen mit Rädchen) und bauen diesen selbst an. Zur Anmeldung Ihres Gartenzählers bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück verwenden Sie dann das Antragsformular "Antrag auf Ermäßigung von Schmutzwassergebühren". Zu dem Antrag wird noch Folgendes benötigt: Rechnung der Fachfirma über den Einbau bzw. Kaufbeleg über den Erwerb Ihres Gartenzählers Foto des eingebauten Gartenzählers (Nachweis Anfangs-Zählerstand) Sobald der Stadt alle Unterlagen vorliegen, wird der Gartenzähler in Ihrer Datei eingerichtet. Sie müssten dann nur noch daran denken, einmal jährlich zum Ende der Gartensaison (September bis Dezember) - schriftlich unter Angabe von Name, Anschrift und Kassenzeichen - Ihren Zählerstand zu melden (dies gern mit Foto und dem Meldebogen "Meldung über den Stand des Gartenzählers". Bitte beachten Sie: Poolwasser wird nicht als Gartenwasser anerkannt. Aufgrund des Zusatzes von Chemikalien wird Poolwasser generell dem Schmutzwasser zugeordnet.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Formulare
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Fristen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Kosten
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Weitere Informationen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück