Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung
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Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Das Wasserhaushaltsgesetz fordert von jeder Person eine allgemeine Sorgfaltspflicht in Bezug auf Gewässer und damit auch beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Darüber hinaus stellt das Gesetz in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen sowie der Landwirtschaft konkrete Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Kraft- und Schmierstoffe, Säuren, Laugen). Siehe auch "Verwandte Dienstleistungen". Die MitarbeiterInnen der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.Für gewerbliche Vorhaben Bergneustadt, Morsbach, Reichshof, Waldbröl Herr Rüther Engelskirchen, Lindlar, Marienheide, Wiehl, Wipperfürth Herr Grüber Gummersbach Frau Lackner Hückeswagen, Nümbrecht, Radevormwald Herr Budig
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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