Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

    Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Das Wasserhaushaltsgesetz fordert von jeder Person eine allgemeine Sorgfaltspflicht in Bezug auf Gewässer und damit auch beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Darüber hinaus stellt das Gesetz in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen sowie der Landwirtschaft konkrete Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Kraft- und Schmierstoffe, Säuren, Laugen). Siehe auch "Verwandte Dienstleistungen". Die MitarbeiterInnen der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.Für gewerbliche Vorhaben Bergneustadt, Morsbach, Reichshof, Waldbröl Herr Rüther Engelskirchen, Lindlar, Marienheide, Wiehl, Wipperfürth Herr Grüber Gummersbach Frau Lackner Hückeswagen, Nümbrecht, Radevormwald Herr Budig

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerblicher Gewässerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Siehe Merkblätter/Vordrucke im rechten Bereich "Downloads".

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Stichwörter

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    Deutsch

    Sprache: de