Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen dürfen nur errichtet, betrieben und wesentlich geändert werden, wenn ihre Eignung gegenüber dem Umweltamt der Städteregion Aachen nachgewiesen worden ist.
Zuständige Behörde ist grundsätzlich die Städteregion Aachen, wenn die Anlage in einer regionsangehörigen Kommune mit Ausnahme der Stadt Aachen betrieben werden soll.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die benötigten Unterlagen für die Eignungsfeststellung sind aus dem hier aufzurufenden Formular Aufstellung Antragsunterlagen Eignungsfeststellung zu entnehmen. Die Anzeige ist in dreifacher Ausfertigung beim Umweltamt der Städteregion Aachen einzureichen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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