Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

    Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen dürfen nur errichtet, betrieben und wesentlich geändert werden, wenn ihre Eignung gegenüber dem Umweltamt der Städteregion Aachen nachgewiesen worden ist. 

    Zuständige Behörde ist grundsätzlich die Städteregion Aachen, wenn die Anlage in einer regionsangehörigen Kommune mit Ausnahme der Stadt Aachen betrieben werden soll. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Die benötigten Unterlagen für die Eignungsfeststellung sind aus dem hier aufzurufenden Formular Aufstellung Antragsunterlagen Eignungsfeststellung zu entnehmen. Die Anzeige ist in dreifacher Ausfertigung beim Umweltamt der Städteregion Aachen einzureichen.

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de