Landwirtschaft, Wassergefährdende Stoffe in der Landwirtschaft und im Gartenbau
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Haben Sie Umgang mit wassergefährdenden Stoffen? Das sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe (z. B. Pflanzenschutzmittel, Gülle, Heizöl) die geeignet sind Wasser zu verunreinigen. Die Verwendung muss so gesichert sein, dass eine Verunreinigung des Wassers nicht erfolgen kann. Anlagen zu diesem Zweck müssen kontrolliert und eventuell genehmigt werden. Ob dies für Ihre Anlage zutrifft, erfahren Sie bei Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
66/3 Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02162/39-1242 (Martina Baudendistel)
E-Mail: Umweltschutz@kreis-viersen.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Benötigt wird das Formular "Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Nutzung, Eignungsfeststellung" und die dort aufgeführten Unterlagen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich, beträgt aber in den meisten Fällen 4 bis 6 Wochen. Aufgrund notwendiger Beteiligung weiterer Stellen oder/und höherem Arbeitsaufwand kann sich dieser Zeitraum jedoch verlängern. Nähere Angaben können Sie bei den im Merkblatt genannten Mitarbeitern erfragen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die vorgenannten Leistungen sind gebührenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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