Ausbildungsförderung Beratung
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Für Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich beim Amt für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung bzw. kreisfreien Stadt am Wohnort der Eltern. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist hiervon abweichend das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Bitte wenden Sie sich möglichst bereits 3 Monate vor Beginn der schulischen Ausbildung direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Dort erfolgt eine individuelle Beratung über zu fördernde schulische Ausbildungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Mögliche Leistungen sind grundsätzlich abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners.
Umfangreiche Informationen erhalten Sie auch unter bafög.de
Die nachfolgend genannten Mitarbeiter/innen sind für Vorgänge mit den folgenden Anfangsbuchstaben (Nachname) zuständig:
Frau Dammers - A, H, L, O, P, Q, R, T, W
Frau Körfer - C, F, G, I, J, K, N, U, V, X, Y, Z
Frau Pokriefke - B, D, E, M, S, Sch, St
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
- Antrag mit schulischem und beruflichen Werdegang (Formblatt 1)
- Schulbescheinigung (Formblatt 2)
- Einkommenserklärung der Eltern (Formblatt 3)
Alle Antragsformulare finden Sie auf der nebenstehenden Webseite.
Rechtsgrundlage(n)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Heinsberg