Ausbildungsförderung Beratung

    Ausbildungsförderung Beratung

    Sie können sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zum Thema BAföG beraten lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Für Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich beim Amt für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung bzw. kreisfreien Stadt am Wohnort der Eltern. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist hiervon abweichend das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Bitte wenden Sie sich möglichst bereits 3 Monate vor Beginn der schulischen Ausbildung direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Dort erfolgt eine individuelle Beratung über zu fördernde schulische Ausbildungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Mögliche Leistungen sind grundsätzlich abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners.

    Umfangreiche Informationen erhalten Sie auch unter bafög.de

    Die nachfolgend genannten Mitarbeiter/innen sind für Vorgänge mit den folgenden Anfangsbuchstaben (Nachname) zuständig:

    Frau Dammers      - A, H, L, O, P, Q, R, T, W
    Frau Körfer            - C, F, G, I, J, K, N, U, V, X, Y, Z
    Frau Pokriefke       - B, D, E, M, S, Sch, St

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9b4c38d8de217d10e95fb0e3d7b5cad0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    BAFöG / Haushalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • Antrag mit schulischem und beruflichen Werdegang (Formblatt 1)
    • Schulbescheinigung (Formblatt 2)
    • Einkommenserklärung der Eltern (Formblatt 3)

    Alle Antragsformulare finden Sie auf der nebenstehenden Webseite.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de