Ausbildungsförderung Bewilligung
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Ob die von Ihnen angestrebte Ausbildung gefördert werden kann, ist im wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:
- Ist Ihre Ausbildung förderungsfähig?
- Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
- Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Ihres Ehegatten und/oder Ihrer Eltern gedeckt?
Unter der Internet-Adresse www.bafög.de sind alle Antragsformblätter mit den dazugehörigen Merkblättern sowie weitere Auskünfte abrufbar.
Sie können BAföG auch online beantragen.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.05.2021
Stichwörter
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