Ausbildungsförderung Beratung

    Ausbildungsförderung Beratung

    Sie können sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zum Thema BAföG beraten lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    Geförderte Ausbildungsgänge
    • weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10
    • Fach- und Fachoberschulklassen, ohne abgeschlossene Berufsausbildung, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und
      • von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist
      • einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war
      • einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammen lebt.
    • Berufsfachschulen, Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln - abgeschlossene Berufsausbildung wird nicht vorausgesetzt.
    • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
    • Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1183509c0da94dc957c56c0e9dca7620

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50-32 BAföG

    Adresse

    Hausanschrift

    Walter-Scheel-Platz 1

    42651 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-5247

    Fax: 0212 290-749362

    E-Mail: bafoeg@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Solingen

    • Einkommensunterlagen der Eltern, des Ehegatten
    • Einkommensteuerbescheid
    • Bescheide über Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld, Rente

    Anträge erhält man beim Amt für Ausbildungsförderung oder aus dem Internet (Der Link steht unter weiterführende Informationen)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Solingen

    • Beginn der Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres,
    • die Leistung wird einkommensabhängig gewährt

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Solingen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Solingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de