Ausbildungsförderung Beratung
Ausbildungsförderung Beratung
Sie können sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zum Thema BAföG beraten lassen.
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Geförderte Ausbildungsgänge
- weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10
- Fach- und Fachoberschulklassen, ohne abgeschlossene Berufsausbildung, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und
- von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist
- einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war
- einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammen lebt.
- Berufsfachschulen, Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln - abgeschlossene Berufsausbildung wird nicht vorausgesetzt.
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Solingen
- Einkommensunterlagen der Eltern, des Ehegatten
- Einkommensteuerbescheid
- Bescheide über Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld, Rente
Anträge erhält man beim Amt für Ausbildungsförderung oder aus dem Internet (Der Link steht unter weiterführende Informationen)
Voraussetzungen
Hinweise für Solingen
- Beginn der Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres,
- die Leistung wird einkommensabhängig gewährt
Rechtsgrundlage(n)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Kosten
keine
Weitere Informationen
Hinweise für Solingen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Solingen