Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung)

    Wenn Sie Ausländer sind und deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin mit allen Rechten und Pflichten werden möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Die Einbürgerung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, können Sie zunächst den kostenlosen Quick-Check der dem Online-Antrag vorgeschaltet ist (siehe rechte Spalte "Onlinedienstleistung") nutzen. Unter der Rubrik "Voraussetzungen" sind die jeweiligen Einbürgerungsvoraussetzungen aufgeführt.

    Sie können die Einbürgerung online bei Ihrer zuständige Wohnortbehörde beantragen. Die erforderlichen Unterlagen können Sie online hochladen oder nebst Antrag bei Ihrer zuständigen Wohnortbehörde abgeben. Anschließend wird der Antrag mit den eingereichten Unterlagen an die Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford weitergeleitet.

    Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss den Antrag eigenständig stellen.

    Minderjährige Kinder können zusammen mit mindestens einem Elternteil, welches die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, miteingebürgert werden. Zur Beantragung der Miteinbürgerung von Kindern unter 16 Jahren müssen die sorgeberechtigten Personen (in der Regel die Eltern) zustimmen. 

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    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 19

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerwesen und allgemeine Ordnung (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
    • nationalstaatliches Ausweis-/Passdokument zur Bestätigung der Identität und Staatsangehörigkeit (FARBKOPIE von allen Seiten mit Angaben zur Person und Gültigkeit des Dokuments)
    • Urkunden zum Personenstand (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten) mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
    • gültiger Aufenthaltstitel
    • wenn Sie berufstätig sind, Einkommensnachweise der letzten drei Monate
    • wenn Sie Schüler/in sind, aktuelle Schulbescheinigung und aktuelles Schulzeugnis
    • wenn Sie Student/in sind, aktuelle Studienbescheinigung
    • wenn Sie Rentner/in sind, aktueller Rentenbescheid
    • wenn Sie selbstständig sind, Gewerbeanmeldung, die letzten zwei Einkommenssteuerbescheide und Nachweis über den erzielten Gewinn (Bescheinigung des Steuerberaters über die Nettoeinkünfte der letzten 12 Monate)
    • aktueller Rentenversicherungsverlauf (wird ausgestellt von der Deutschen Rentenversicherung)
    • Nachweis Krankenversicherungsschutz
    • Nachweis Altersvorsorge (z.B. Immobilienbesitz, private Lebensversicherung / Rentenversicherung)
    • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (z.B. Zertifikat B1 zertifiziert von telc gGmbH, Goethe Institut, TestDaF-lnstitut) oder in Deutschland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- und/oder Studienabschlüsse
    • Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse (z.B. durch Zertifikat "Leben in Deutschland/Einbürgerungstest")
    • bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts (z.B. bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss),
    • bei gemeinsamer elterlicher Sorge - Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
    • vollständige Bescheide über die Bewilligung von öffentlichen Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, BaFöG, Kindergeld)
    • Weitere Unterlagen werden einzelfallbezogen angefordert.

    Hinweis:

    1. Alle Unterlagen, insbesondere Urkunden, müssen im Original oder in einer amtlich beglaubigten Fotokopie des Originals vorgelegt werden. Fotokopien müssen vollständig sein, das bedeutet, dass sowohl die Vorder- als auch die Rückseite des Dokuments deutlich erkennbar sein müssen.
    2. Ausländische öffentliche Urkunden (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil) sind zu legalisieren bzw. mit einer Haager Apostille zu versehen.

    Ausgenommen hiervon sind:

    • Personenstandsurkunden der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz sowie
    • internationale mehrsprachige Urkunden (Formular A, Formular B).

    Informationen zum Legalisierungsverfahren erhalten Sie von Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Dort können Sie zusätzlich weitere Informationen darüber erhalten, in welcher Form (Art der Beglaubigung) Sie die Urkunden Ihres Heimatstaates einreichen können.

     3. Ausländische Urkunden oder Dokumente müssen Sie mit einer Übersetzung von einem zugelassenen Übersetzer oder zugelassenen Übersetzerin vorlegen.

    Welche Übersetzer oder Übersetzerin zugelassen ist, können Sie folgender Internetpräsenz entnehmen:

    https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen

    Die Übersetzung muss mit einer Kopie der Urkunde fest verbunden und versiegelt sein.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    Die Einbürgerung erfolgt auf der Grundlage der §§ 8, 9 oder 10 des Staatsangehörigkeitsgesetztes (StAG). Die gesetzlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach den persönlichen Verhältnissen der Antragsteller*innen.

    In der Regel müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben (sogenannte "Anspruchseinbürgerung"):

    1. Sie leben seit fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.
    2. Sie können Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.
    3. Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
    4. Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren.
    5. Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
    6. Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
    7. Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland.
    8. Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
    9. Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.

    Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen (sogenannte "Ausschlussgründe").

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    Online-Antragstellung: Sie reichen Ihren Einbürgerungsantrag über das Serviceportal des Kreises Herford online ein. Danach wird er elektronisch an die Einbürgerungsbehörde zur weiteren Bearbeitung und Prüfung übermittelt.

    Bei analoger Antragstellung: Den ausgefüllten Antrag geben Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Wohnortbehörde ab. Anschließend wird der Antrag mit den eingereichten Unterlagen an die Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford weitergeleitet.

     

    Nachdem Ihr Antrag (digital oder analog) bei der Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung sowie Informationen zur Gebührenerhebung. Alle Anträge werden einer einzelfallgerechten Prüfung unterzogen. Dies bedeutet, dass jeder Antrag individuell geprüft wird, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden.

    Wird über Ihren Antrag positiv entschieden, dann erhalten Sie eine Einladung zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Danach können Sie in dem für Sie zuständigen Bürgerbüro deutsche Pass- und Ausweisdokumente beantragen. Sollten Sie die erforderlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Die Einbürgerung ist grundsätzlich unbefristet.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Antragstellung (bei Vorliegen vollständiger, für die Entscheidung notwendiger Unterlagen): bis zu drei Monate. Das Entlassungsverfahren aus der bisherigen Staatsangehörigkeit kann je nach Herkunftsland wenige Monate bis hin zu mehreren Jahren dauern.

    Kosten

    EUR 255,00 EUR 51,00 bei miteingebürgerten, minderjährigen Kindern, die keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes haben

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.

    Weitere Informationen

    https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02 https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html https://ichduwir.nrw/einburgerung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 13.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de