Erwerb der deutschen Staatsangehoerigkeit (Einbuergerung)
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
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Voraussetzungen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Die Anspruchseinbuergerung gemaess § 10 Staatsangehoerigkeitsgesetz (StAG) setzt einen Antrag voraus.
Sie muessen handlungsfaehig oder gesetzlich vertreten sein. Handlungsfaehig ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Des Weiteren muss Ihre Identitaet und Ihre Staatsangehoerigkeit geklaert sein und Sie muessen
- seit acht Jahren rechtmaessig Ihren gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
(Verkuerzungsmoeglichkeiten:
auf 7 Jahre bei erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses mit schriftlichem Nachweis oder
auf 6 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen), - zum Zeitpunkt der Einbuergerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (zum Beispiel Niederlassungserlaubnis; freizuegigkeitsberechtigte Unionsbuerger und Staatsangehoerige aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz sowie deren Familienangehoerige; tuerkische Arbeitsnehmer/innen oder deren Familienangehoerige, die aufgrund des Assoziationsrechts der EU mit der Tuerkei ein Aufenthaltsrecht haben) oder einen dem Grunde nach auf einen dauerhaften Aufenthalt gerichteten Aufenthaltstitel besitzen (nicht fuer die Einbuergerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums),
- sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes fuer die Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine Loyalitaetserklaerung abgeben (ab einem Alter von 16 Jahren),
- fuer Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehoerigen selbst sorgen (also ohne Leistungen aus der Grundsicherung fuer Arbeitssuchende oder Sozialhilfe, es sei denn, dass Sie die Inanspruchnahme der Sozialleistungen nicht vertreten muessen)
- Ihre bisherige Staatsangehoerigkeit aufgeben oder verlieren (Ausnahme = Staatsangehoerige aus Mitgliedstaaten der Europaeischen Union und der Schweiz, Fluechtlinge und Personen aus Staaten, in denen eine Aufgabe der auslaendischen Staatsangehoerigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen moeglich ist.),
- nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein.
Das bedeutet, dass Sie weder zu einer Strafe verurteilt worden sind noch gegen Sie wegen Schuldunfaehigkeit eine Massregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist.
Nicht beruecksichtigt werden
- Erziehungsmassregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz
- Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessaetzen
- Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewaehrung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewaehrungszeit erlassen worden ist.
- Diese Ausnahmen gelten nicht, wenn Sie wegen einer rechtswidrigen antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Tat zu einer Freiheits-, Geld- oder Jugendstrafe verurteilt und ein solcher Beweggrund im Rahmen des Urteils festgestellt worden ist.
Wird aktuell wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, muss das Einbuergerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werden. - ueber ausreichende Deutschkenntnisse (nachgewiesen zum Beispiel durch B1-Sprachzertifikat) verfuegen
Ausnahme:
Hiervon wird abgesehen, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer koerperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfuellen koennen
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhaeltnisse in Deutschland besitzen (ab einem Alter von 16 Jahren)
Ausnahme:
Hiervon wird abgesehen, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer koerperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfuellen koennen
- Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhaeltnisse gewaehrleisten. Dazu gehoert insbesondere, dass Sie nichtgleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet sind
und
- keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitaeten unterstuetzen oder sich glaubhaft von einer frueheren Verfolgung oder Unterstuetzung abgewandt haben.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Eine Antragstellung ist online oder durch schriftlichen Antrag moeglich.
Sodann ist ein (erster) Vorsprachetermin erforderlich (unter anderem zur Abgabe des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Identitaetsueberpruefung und -klaerung, Pruefung der Echtheit auslaendischer Urkunden).
Die Einbuergerungsbehoerde prueft die Voraussetzungen und entscheidet ueber Ihren Antrag.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfuellen, wird Ihnen eine Einbuergerungsurkunde ausgehaendigt. Sie sind dann deutscher Staatsangehoeriger oder deutsche Staatsangehoerige.
Vor der Aushaendigung muessen Sie das folgende feierliche Bekenntnis ablegen: "Ich erklaere feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden koennte."
Fristen
Bearbeitungsdauer
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Da auch fremde Behoerden beteiligt werden, muessen Sie mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit rechnen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Eine Einbuergerung wird erst mit der Aushaendigung der Einbuergerungsurkunde wirksam.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 13.01.2022