Erwerb der deutschen Staatsangehoerigkeit (Einbuergerung)
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Eine Antragstellung ist online oder durch schriftlichen Antrag moeglich.
Sodann ist ein (erster) Vorsprachetermin erforderlich (unter anderem zur Abgabe des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Identitaetsueberpruefung und -klaerung, Pruefung der Echtheit auslaendischer Urkunden).
Die Einbuergerungsbehoerde prueft die Voraussetzungen und entscheidet ueber Ihren Antrag.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfuellen, wird Ihnen eine Einbuergerungsurkunde ausgehaendigt. Sie sind dann deutscher Staatsangehoeriger oder deutsche Staatsangehoerige.
Vor der Aushaendigung muessen Sie das folgende feierliche Bekenntnis ablegen: "Ich erklaere feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden koennte."
Fristen
Bearbeitungsdauer
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Da auch fremde Behoerden beteiligt werden, muessen Sie mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit rechnen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Eine Einbuergerung wird erst mit der Aushaendigung der Einbuergerungsurkunde wirksam.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 13.01.2022
Stichwörter
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