Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Erwerb der deutschen Staatsangehoerigkeit (Einbuergerung)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Wenn Sie Auslaender bzw. Auslaenderin sind und deutscher Staatsbuerger oder deutsche Staatsbuergerin mit allen Rechten und Pflichten werden moechten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbuergerung.

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    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52064 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-5600

    Fax: +49 241 5198-83306

    E-Mail: einbuergerung@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Infostelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-5600

    Fax: +49 241 5198-83306

    E-Mail: auslaenderamt@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bocholt - Zuwanderung und Aufenthaltsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Neutorplatz 3

    46395 Bocholt

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Einbürgerungszusicherung wird in der Regel auf 2 Jahre befristet; sie kann verlängert werden. In dieser Zeit ist die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit herbeizuführen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Da auch fremde Behoerden beteiligt werden, muessen Sie mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit rechnen.

    Kosten

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    EUR 255,00 EUR 51,00 bei miteingebuergerten, minderjaehrigen Kindern, die keine eigenen Einkuenfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes haben

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Eine Einbuergerung wird erst mit der Aushaendigung der Einbuergerungsurkunde wirksam.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.htmlhttps://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.htmlhttps://ichduwir.nrw/einburgerung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 13.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de