Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Auslaender bzw. Auslaenderin sind und deutscher Staatsbuerger oder deutsche Staatsbuergerin mit allen Rechten und Pflichten werden moechten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbuergerung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Fristen
Die Einbürgerungszusicherung wird in der Regel auf 2 Jahre befristet; sie kann verlängert werden. In dieser Zeit ist die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit herbeizuführen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Da auch fremde Behoerden beteiligt werden, muessen Sie mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit rechnen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Eine Einbuergerung wird erst mit der Aushaendigung der Einbuergerungsurkunde wirksam.
Weitere Informationen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.htmlhttps://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.htmlhttps://ichduwir.nrw/einburgerung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 13.01.2022
Stichwörter
Hinweise für Nordrhein-Westfalen