Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Wenn Sie Ausländer sind und deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin mit allen Rechten und Pflichten werden möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.

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    Technisch geändert am 23.05.2024

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    Deutsch

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einbürgerung - Personen

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grefrath

    gültiger Pass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil, Einkommensnachweise, soweit vorhanden einen Nachweis über Deutschkenntnisse (z.B. Schulzeugnisse, Teilnahmebescheinigungen über Deutschkurse), Lebenslauf

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grefrath

    Einbürgerungsanträge sind beim Bürgerservice der Gemeinde Niederkrüchten zu stellen. Ihr Ansprechpartner im Bürgerservice berät Sie über die Einbürgerungsmöglichkeiten, ist bei der Antragstellung behilflich und wirkt im ganzen Einbürgerungsverfahren bei der Bearbeitung mit.

    Fristen

    Die Einbürgerungszusicherung wird in der Regel auf 2 Jahre befristet; sie kann verlängert werden. In dieser Zeit ist die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit herbeizuführen.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Antragstellung (bei Vorliegen vollständiger, für die Entscheidung notwendiger Unterlagen): bis zu drei Monate. Das Entlassungsverfahren aus der bisherigen Staatsangehörigkeit kann je nach Herkunftsland wenige Monate bis hin zu mehreren Jahren dauern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.

    Weitere Informationen

    https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02 https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html https://ichduwir.nrw/einburgerung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 13.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de